TST
P.
[Einheit]
Stellbereich
P.398
[Hz/s]
---ww
5 ... 300
P.399
[10 ms]
---ww
3 ... 100
P.417
0 ... 2
---ww
P.418
0 ... 2
---ww
FEIG ELECTRONIC
Parameterliste
Funktion
Beschleunigung der
Stopprampe nach
Totmannfahrt
Dauer der
Stopprampe nach
Totmannfahrt
Stopp bei
Neuauslösung einer
Sicherheit in
Totmannbetrieb
Totmannfahrt in
Automatikbetrieb
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Beschreibung/ Hinweise
Beschleunigung während der Stopprampe für Totmannfahrt
in Hertz pro Sekunde.
Das Tor wird mit der angegebenen max. zulässigen
Beschleunigung von Totmanngeschwindigkeit (P.395 oder
P.390) auf 0Hz abgebremst.
Kleinere Werte bedeuten ein schwächeres Abbremsen des
Tores.
Größere Werte bedeuten ein stärkeres Abbremsen des
Tores.
Parameter ist nur sichtbar und einstellbar, wenn
Parameter P.216 größer 0 eingestellt ist.
Diese Rampe gilt sowohl für Totmann AUF-Fahrt als
auch für Totmann ZU-Fahrt.
Zeit der Stopprampe für Totmannfahrt in Millisekunden.
Das Tor wird in der angegebenen Zeit von
Totmanngeschwindigkeit (P.395 oder P.390) auf 0Hz
abgebremst.
Kleinere Werte bedeuten ein stärkeres Abbremsen des
Tores.
Größere Werte bedeuten ein schwächeres Abbremsen des
Tores.
Parameter ist nur sichtbar und einstellbar, wenn
Parameter P.216 auf 0 eingestellt ist.
Diese Rampe gilt sowohl für Totmann AUF-Fahrt als
auch für Totmann ZU-Fahrt.
Abschaltung des Stopps bei Neuauslösung einer Sicherheit
in Totmannbetrieb (z.B. bei P.980 = 2, in Zufahrt bei P.980
= 1, bei Abschaltung Automatik per Eingang und
Ähnlichem)
0:
Stopp bei Neuauslösung einer Sicherheit,
Weiterfahrt in Totmannbetrieb erlaubt
1:
Kein Stopp bei Neuauslösung einer Sicherheit,
Totmannfahrt gegen Sicherheiten erlaubt
2:
Keine Fahrt bei Auslösung einer Sicherheit im
Totmann- oder Halbautomatik-Betrieb (nur bei
Zufahrt) erlaubt
Funktion der Totmannfahrt durch ausgelöste Sicherheiten
im Automatikbetrieb (d.h. bei P.980 = 0 oder bei P.980=1 in
Auffahrt)
0:
Stopp bei Neuauslösung einer Sicherheit,
Weiterfahrt in Totmannbetrieb erlaubt
1:
Kein Stopp bei Neuauslösung einer Sicherheit,
Totmannfahrt gegen Sicherheiten erlaubt
2:
Keine Totmannfahrt gegen die Sicherheiten erlaubt
TST FUxF-ST V00-01-18-
EDIBFT_Deutsch_Ebene4.doc
FUxF-ST