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Personalauswahl Und -Qualifikation, Grundsätzliche Pflichten - Wacker Neuson 803 Betriebsanleitung

Raupenbagger
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Personalauswahl und -qualifikation, grundsätzliche Pflichten
BA 803 de - Ausgabe 3.7 * 803b210.fm
• Vor Arbeiten am bzw. mit dem Fahrzeug, ablegen der Schmuckstücke, wie Ringe,
Armbanduhren, Armbänder usw. Keine langen Haare offen oder lose Kleidungsstücke,
wie z. B. offene Jacken, Krawatten oder Halstücher tragen.
Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenbleiben oder Einziehen!
• Das Fahrzeug sauber halten. Verminderung der:
•Brandgefahr z. B. durch herumliegende ölgetränkte Lappen
•Verletzungsgefahr z. B. durch verschmutzte Trittstufen sowie
•Unfallgefahr z. B. durch verschmutzte Pedale
• Alle Sicherheits-, Warn- und Hinweisschilder am Fahrzeug beachten!
• Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für wiederkeh-
rende Prüfungen/Inspektionen und Wartungsarbeiten einhalten!
• Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, Inspektions-, Wartungs- und
Reparaturarbeiten ist eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung unbedingt
erforderlich!
• Arbeiten an/mit dem Fahrzeug dürfen nur von zuverlässigem Personal durchgeführt
werden. Keine unbefugten Personen mit dem Fahrzeug fahren oder arbeiten lassen!
Gesetzlich zulässiges Mindestalter beachten!
• Nur geschultes oder unterwiesenes Personal an dem Fahrzeug einsetzen, Zuständig-
keiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen klar und
eindeutig festlegen!
• Fahrzeugführer-Verantwortung – auch im Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften
– festlegen. Dem Fahrzeugführer die Möglichkeit einräumen, sicherheitswidrige Anwei-
sungen Dritter abzulehnen.
• Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen
Ausbildung befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person
am Fahrzeug tätig werden lassen!
• Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung, am Fahrwerk, an der Brems- und Lenkanlage
dürfen nur von dazu ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden. An der hydrauli-
schen Einrichtung des Fahrzeugs darf nur Personal mit speziellen Kenntnissen und
Erfahrungen in der Hydraulik arbeiten!
• Gefahrenbereich absperren, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden
kann.
Arbeit einstellen, wenn Personen trotz Warnung den Gefahrenbereich nicht verlassen!
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten!
Gefahrenbereich:
Der Gefahrenbereich ist jener Bereich, in dem Personen gefährdet sind durch die Bewe-
gungen von:
•Fahrzeug
•Arbeitseinrichtungen
•Zusatzgeräten oder
•Ladegut
Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut, eine herabfallende
Einrichtung oder durch herausgeschleuderte Teile erreicht wird. Der Gefahrenbereich
muss um 0,5 m (20 in) erweitert werden, bei unmittelbarer Nähe von:
•Bauwerken
•Gerüsten oder
•Sonstigen festen Bauteilen
Sicherheitshinweise
2-5

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