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Bosch Rexroth AG
Zur Sicherheit
2.4
Allgemeine Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
2.5
Umweltgerechtes Verhalten
2.5.1
Entsorgung
2.5.2
Werkstofftrennung
Bei jeder anderen Verwendung sowie bei Veränderungen am Gerät - auch im
Rahmen von Montage und Installation - verfällt jeglicher Gewährleistungsan‐
spruch gegenüber der Bosch Rexroth AG.
Die externe Spannungsversorgung der Geräte muss gemäß EN 60 204 einen
kurzzeitigen Netzausfall von 20 ms überbrücken. Geeignete PELV- und
SELV-fähige Netzteile sind bei Bosch Rexroth als Zubehör erhältlich.
Beachten Sie die Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen!
Beachten Sie die nachfolgenden Punkte, um die bestimmungsgemäße Ver‐
wendung der Sicherheitssteuerung zu gewährleisten:
●
Beachten Sie bei Montage, Installation und Anwendung der Sicherheits‐
steuerung die in Ihrem Land gültigen Normen und Richtlinien
●
Für Einbau und Verwendung der Sicherheitssteuerung sowie für die In‐
betriebnahme und wiederkehrende technische Überprüfung gelten die
nationalen und internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere
–
die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
–
die EMV-Richtlinie 2014/30/EU
–
die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG
–
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG
–
die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln
●
Hersteller und Betreiber der Maschine, an der eine Sicherheitssteue‐
rung verwendet wird, müssen alle geltenden Sicherheitsvorschriften und
-regeln in eigener Verantwortung mit der für Sie zuständigen Behörde
abstimmen und einhalten
●
Die Hinweise, insbesondere die Prüfhinweise der Betriebs-, Projektie‐
rungs- und Montageanleitungen (wie z. B. zum Einsatz, zur Montage,
Installation oder Einbindung in die Maschinensteuerung), sind unbedingt
zu beachten
●
Die Prüfungen sind von befähigten Personen bzw. von eigens hierzu
befugten und beauftragten Personen durchzuführen und in jederzeit von
Dritten nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren
Die Sicherheitssteuerungen sind so konstruiert, dass die Umwelt so wenig
wie möglich belastet wird. Die Sicherheitssteuerungen verbrauchen nur ein
Minimum an Energie und Ressourcen.
●
Handeln Sie auch am Arbeitsplatz immer mit Rücksicht auf die Umwelt
Die Entsorgung unbrauchbarer oder irreparabler Geräte sollte immer gemäß
den jeweils gültigen landesspezifischen Abfallbeseitigungsvorschriften (z. B.
Europäischer Abfallschlüssel 16 02 14) erfolgen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Entsorgung dieser Geräte behilflich. Sprechen
Sie uns an.
Die Werkstofftrennung darf nur von befähigten Personen ausgeführt werden!
Bei der Demontage der Geräte ist Vorsicht geboten. Es besteht die Möglich‐
keit von Verletzungen.
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