Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.2.10
1.2.11
1.2.12
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Erdung des Ruthmann-Steigers TB 270.3 bei Einsatz an Sende-
anlagen, Windkraftanlagen oder Umspannwerken
Bei Arbeiten an oder im Umfeld von beispielsweise Sende- und Wind-
kraftanlagen oder Umspannwerken sind die Vorschriften des Betreibers
der Anlage zu beachten.
Vor Aufnahme von Arbeiten an oder im Umfeld von beispielsweise Sen-
de- und Windkraftanlagen oder Umspannwerken ist ggf. der Steiger ord-
nungsgemäß zu erden.
Sind keine Vorschriften zur Erdung des Steigers bekannt, so sind die
Erdungsmaßnahmen zwingend vor Arbeitsbeginn mit dem Betreiber der
Anlage abzustimmen.
Einsatz des Ruthmann-Steigers TB 270.3 in Wohn- bzw. emp-
findlichen Gebieten
Die Betriebszeiten von Hubarbeitsbühnen in Wohn- bzw. empfindlichen
Gebieten werden durch die örtlichen Bestimmungen des Landes gere-
gelt (z. B. „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung"). Wohn- bzw.
empfindliche Gebiete sind u. a.:
Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete,
Kur- und Klinikgebiete,
Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten,
Gebiete für Fremdbeherbergung,
Sondergebiete, die der Erholung dienen,
etc.
Vor Beginn von Einsätzen, in den o. g. Gebieten, sind die Betriebszeiten
den gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen. Für Einsätze außerhalb
der gesetzlichen Bestimmungen müssen ggf. Ausnahmegenehmigungen
eingeholt werden.
Einsatz des Ruthmann-Steigers TB 270.3 in Hallen
Das Befahren von Hallen mit dem Ruthmann-Steiger TB 270.3 und das
dortige Aufstellen des Steigers, sind mit dem zuständigen Statiker / Be-
treiber der Halle abzustimmen. U. A. sind die Konstruktion und Statik der
Halle / des Hallenbodens und die Bereifung, die Achslasten, die Stütz-
kräfte der Abstützung sowie die Emissionswerte des Ruthmann-Steigers
TB 270.3 zu berücksichtigen.
®
STEIGER
TB 270.3
1-13