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Gruppe B
Typ 1
Typ 2
Typ 3
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Vorhersehbare
Fehlanwendung
Bedienpersonal
GRUNDSTELLUNG
(Zugangsposition)
®
STEIGER
TB 270.3
stells immer innerhalb der Kippkante
befindet [DIN EN 280].
Alle anderen fahrbaren Hubarbeitsbüh-
nen.
Fahren ist nur zulässig, wenn sich die
fahrbare Hubarbeitsbühne in der Trans-
portanordnung befindet.
Fahren mit angehobener Arbeitsbühne
wird nur von einer Steuerstelle am Un-
tergestell aus gesteuert.
Fahren mit angehobener Arbeitsbühne
wird nur von einer Steuerstelle auf der
Arbeitsbühne aus gesteuert.
Verwendung
des
Ruthmann-Steigers
TB 270.3 entsprechend den Angaben
der Betriebs- und Wartungsanleitung.
Verwendung
des
Ruthmann-Steigers
TB 270.3 in einer laut Betriebs- und
Wartungsanleitung nicht beabsichtigten
Weise, die sich jedoch aus leicht einem
absehbaren
menschlichen
ergeben kann. Derartige Anwendungen
sind verboten!
Eingewiesene, mindestens 18 Jahre
alte, im Besitz ihrer vollen körperlichen
und geistigen Fähigkeiten befindenden
Personen, die im Besitz der erforderli-
chen Fahrerlaubnis sind, die für Inbe-
triebnahme, Betrieb, Reinigung, „tägli-
che" Inspektion, und Transport des Ru-
thmann-Steigers
TB 270.3
sind.
Fest definierte Ausgangsposition des
Ruthmann-Steigers TB 270.3. Position,
in der die Arbeitsbühne betreten und
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Allgemeines
Verhalten
zuständig