Beschreibung
3.3.4
3.3.4.1
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Steuerstellen
Die Steuerung lässt eine Bedienung der Steigerbewegungen, d. h. Abstütz-
und/oder Auslegerbewegungen von den folgenden Steuerplätzen zu:
1. Steuerstelle BÜHNENSTEUERUNG; von der Arbeitsbühne.
2. Steuerstelle NOTSTEUERUNG; vom Steigerunterbau.
3. Steuerstelle FERNBEDIENUNG; mit der Fernbedienung (Sonder-
ausstattung).
Die Steuerstellen sind gegeneinander verriegelt. D. h., wenn z. B. die
Schaltkastentür der rechten Steuerstelle NOTSTEUERUNG geöffnet ist,
kann der Steiger nicht mit der Steuerstelle BÜHNENSTEUERUNG von der
Arbeitsbühne oder mit der Steuerstelle FERNBEDIENUNG (Sonderausstat-
tung) bedient werden. Wenn als Sonderausstattung die Fernbedienung
eingeschaltet
ist,
kann
BÜHNENSTEUERUNG bedient werden.
Die betriebsmäßigen Bewegungen des Ruthmann-Steigers TB 270.3 erfol-
gen von der Steuerstelle BÜHNENSTEUERUNG mit dem Steuerpult der
Arbeitsbühne. Die anderen Steuerstellen müssen gegen unbefugte Betäti-
gung verschlossen sein.
Steuerstelle BÜHNENSTEUERUNG
Die Bedienung in der Arbeitsbühne ist als feinfühlige, elektronische Propor-
tional-Steuerung für folgende Bewegungen ausgelegt:
Ausleger (Hubarm) heben bzw. senken,
Ausleger (Turm) links bzw. rechts schwenken,
Teleskop aus- bzw. einfahren.
Die Geschwindigkeitsregelung der Bewegungen erfolgt proportional je nach
Auslenkung des Meisterschalters.
Mit Hilfe einer Feinsteuereinrichtung kann eine exakte Positionierung der
Arbeitsbühne mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit erreicht werden.
Die Bewegungen der Abstützung und das Schwenken der Arbeitsbühne er-
folgen mit konstanter Geschwindigkeit.
Mit nur einem Bedienelement kann die Abstützung wahlweise horizontal
und vertikal oder nur vertikal ausgefahren werden. Folgende Abstützsituati-
onen sind möglich:
Volle Abstützung,
Einseitige Abstützung links im Fahrzeugprofil,
Einseitige Abstützung rechts im Fahrzeugprofil,
der
Steiger
nicht
®
STEIGER
TB 270.3
mit
der
Steuerstelle
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