5.3.2
5.3.2.1
5-6
Aufstellort
Vor Arbeitsbeginn muss das Bedienpersonal sich an der Einsatzstelle mit
der Arbeitsumgebung vertraut machen. Der vorgesehene Aufstellort ist
sorgfältig zu prüfen. Die Verantwortung für das sichere Aufstellen des Ru-
thmann-Steigers TB 270.3 trägt das Bedienpersonal.
Der Aufstellort ist zuvor abzugehen. Zur Arbeitsumgebung gehören z. B.
auch Hindernisse im Arbeits- und Verkehrsbereich.
Ggf. ist eine notwendige Absicherung der Baustelle zum öffentlichen
Verkehrsbereich erforderlich (
Ausreichenden Sicherheitsabstand zu unter Spannung stehenden Teilen
elektrischer Anlagen einhalten (
Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Böschungen, Gräben und Aus-
schachtungen einhalten (
Tragfähigkeit des Bodens (Stützenuntergrund). Die Belastbarkeit des
Bodens bzw. die Tragfähigkeit von Unterkonstruktionen unter den
Stütztellern muss ausreichend bemessen sein (
Ausreichende Freiräume für die Bewegungsabläufe, d. h. das Ausfahren
der Abstützung einhalten (
Ausreichende Freiräume für die Bewegungsabläufe, d. h. Auslegerbe-
wegungen des Auslegersystems einhalten (
Für ausreichende Belüftung des Aufstellortes sorgen.
Die Windgeschwindigkeit ist zu ermitteln. Bei Windgeschwindigkeiten
von v
> 12,5 m/s ist der Betrieb nicht zulässig (
Wind
Absicherung im öffentlichen Straßenverkehr
! GEFAHR
Verkehrsgefährdung durch eine seitlich ausge-
schwenkte Arbeitsbühne! Verkehrsteilnehmer kön-
nen aufgrund zu geringer Durchfahrhöhe mit dem
Ausleger oder der Arbeitsbühne zusammenstoßen!
Wird bei seitlich ausgeschwenkter Arbeitsbühne
Wird der Ruthmann-Steiger TB 270.3 im Straßenverkehr eingesetzt, so ist
der Steiger gegenüber dem Straßenverkehr gemäß den örtlichen Bestim-
®
STEIGER
TB 270.3
Kapitel 5.3.2.1 ).
Kapitel 5.3.2.2 ).
Kapitel 5.3.2.3 ).
Kapitel 2.1.2.2 ).
der Ausleger und/oder die Arbeitsbühne im Ver-
kehrsbereich von Straßenfahrzeugen niedriger
als 4,5 m über Flur abgesenkt, so ist auch der
Bereich unter der Arbeitsbühne und dem Ausle-
ger zu sichern.
Inbetriebnahme
Kapitel 5.3.2.4 ).
Kapitel 2.3 ).
Kapitel 2.4 ).
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr