Inbetriebnahme
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5.1
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Inbetriebnahme
Sollten Mängel während der Inbetriebnahme festgestellt werden, so
darf der Betrieb nicht aufgenommen werden. Erst nach Beseitigung
der Mängel darf der Betrieb aufgenommen werden.
Neben den nachstehenden Ausführungen sind insbesondere
die Sicherheitshinweise des Kapitels 1.2 zu beachten.
Definition der Transportanordnung und Grundstellung
Die Transportanordnung und Grundstellung sind identisch.
Komponente
Abstützung
Stütze vorne links
Stütze vorne rechts
Stütze hinten links
Stütze hinten rechts
Ausleger
Turm
Teleskop
Trägersystem
Arbeitsbühne
Tür
Stellung der Komponenten
®
STEIGER
TB 270.3
Position
eingefahren
eingefahren
eingefahren
eingefahren
Mittelstellung
eingefahren
in Trägerauflage
geschlossen
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