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Rechts- Und Sachmängelhaftung; Eigenmächtige Änderungen / Nachrüstungen - Ruthmann RUTHMANNSTEIGER TB 270.3 Originalbetriebsanleitung

Fahrbare hubarbeitsbühne
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Allgemeines
0.2.2
0.2.3
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Eine aktuelle Ausfertigung des Zertifikats steht auf unserer Internetseite
„http://www.ruthmann.de" unter „Profil / Qualitätsmanagement" zur Verfü-
gung.
Rechts- und Sachmängelhaftung
Für den Ruthmann-Steiger TB 270.3 gelten die zum Zeitpunkt des Ver-
tragsabschlusses gültigen „allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von
mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen" der Orgali-
me, soweit sie nicht abweichend davon schriftlich vereinbart wurden. Hierin
sind u. A. auch die Haftungsbedingungen für Personen- und Sachschäden
am bzw. mit dem Ruthmann-Steiger TB 270.3 geregelt. Im Anspruchsfall
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren RUTHMANN-Service.
Eigenmächtige Änderungen / Nachrüstungen
Mit der EG–Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung bescheini-
gen wir die Konformität des Ruthmann-Steigers TB 270.3, Fabrikations-Nr.
29874 mit der Maschinenrichtlinie zum Zeitpunkt des erstmalen Inverkehr-
bringens. Durch nachträgliche, eigenmächtige Änderungen, wie z. B.
 das Anbringen oder Abbauen fest montierter Bauteile an die bzw. von
der Arbeitsbühne, sofern dies nicht durch diese Betriebs- und War-
tungsanleitung zulässig ist,
 Umbauten am Aufbau,
 das Anbringen oder Abbauen von Kofferaufbauten, Anhängerkupp-
lungen, Bordwänden, Seilwinden (z. B. Berge-/Zugwinden), Ladekra-
ne oder sonstigen Aufbauten,
 Umbauten am Trägerfahrgestell,
 Auf- oder Ablastung des Trägerfahrgestells,
 die Unwirksammachung von Sicherheitseinrichtungen, das Verstellen
von Sicherheitsventilen,
 Funktionsänderung und/oder Leistungsänderung des Steigers,
 etc.
erfüllt die Maschine ggf. nicht mehr die, in der o. g. ursprünglichen EG-
Konformitätserklärung genannten Anforderungen der EG-Richtlinien. Die
„Betriebserlaubnis" zum Betreiben erlischt. Wird z. B. durch eine eigen-
mächtige Änderung der Betrieb und/oder die Verwendung wesentlich be-
einflusst oder das Sicherheitsniveau des Ruthmann-Steigers TB 270.3 ver-
ringert; und/oder zieht, aufgrund einer neuen Gefährdung oder eines höhe-
ren Risikos, sowie deren Abwendung dies eine wesentliche Veränderung
®
STEIGER
TB 270.3
0-5

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