Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sicherheitshinweise; Grundregeln - Ruthmann RUTHMANNSTEIGER TB 270.3 Originalbetriebsanleitung

Fahrbare hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis

Werbung

1.2
1.2.1
1-4
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise

Restgefahren sind zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung des Ruthmann-
Steigers TB 270.3, selbst bei Beachtung der nach dem Stand der Technik
gültigen Vorschriften nicht auszuschließen! Deshalb lesen und beachten
Sie die Sicherheitshinweise, als auch die in den nachfolgenden Anleitungs-
kapiteln eingefügten, speziellen Warnhinweise! Die beschriebenen Schutz-
ziele und Schutzmaßnahmen werden erst mit Beachtung und Umsetzung
durch Sie bzw. den Betreiber und das Bedienpersonal wirksam.

Grundregeln

 Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind immer oberstes Gebot!
 Unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und sonstigen Rauschmitteln
ist die Bedienung - sowie das Arbeiten an/mit dem Steiger verboten.
 Das Bedienpersonal haben bei allen Bewegungen des Steigers darauf
zu achten, dass es sich und andere Personen nicht gefährdet.
 Arbeiten mehrere Personen im oder im Umfeld des Steigers zusammen,
so ist eine aufsichtführende Person zu bestimmen.
 Vor Arbeitsbeginn muss sich das Bedienpersonal mit allen Einrichtungen
und Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen vertraut machen!
Während des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät!
 Vor jeder Inbetriebnahme muss das Fahrzeug auf die Verkehrs- und Be-
triebssicherheit überprüft werden!
 Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht werden.
 Sicherheitseinrichtungen müssen vor Inbetriebnahme und während des
Betriebes schnee- und eisfrei gehalten werden.
 Die Betriebsanleitung des Ruthmann-Steigers TB 270.3 ist zu beachten.
 Beachten Sie neben den Hinweisen dieser Betriebsanleitung auch die
gesetzlichen und allgemein gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungs-
Vorschriften für den betreffenden Einsatz des Steigers!
 Die Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers ist zu beachten!
 Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrswege sind die gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten!
 Wird bei seitlich ausgeschwenkter Arbeitsbühne der Ausleger und/oder
die Arbeitsbühne im Verkehrsbereich von Straßenfahrzeugen niedriger
als 4,5 m über Flur abgesenkt, so ist der Bereich unter der Arbeitsbühne
und dem Ausleger zu sichern.
 Der Einsatz des Ruthmann-Steigers TB 270.3 in explosionsgefährdeter
Umgebung ist verboten.
®
STEIGER
TB 270.3
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis