1.2
1.2.1
1-4
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise
Restgefahren sind zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung des Ruthmann-
Steigers TB 270.3, selbst bei Beachtung der nach dem Stand der Technik
gültigen Vorschriften nicht auszuschließen! Deshalb lesen und beachten
Sie die Sicherheitshinweise, als auch die in den nachfolgenden Anleitungs-
kapiteln eingefügten, speziellen Warnhinweise! Die beschriebenen Schutz-
ziele und Schutzmaßnahmen werden erst mit Beachtung und Umsetzung
durch Sie bzw. den Betreiber und das Bedienpersonal wirksam.
Grundregeln
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind immer oberstes Gebot!
Unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und sonstigen Rauschmitteln
ist die Bedienung - sowie das Arbeiten an/mit dem Steiger verboten.
Das Bedienpersonal haben bei allen Bewegungen des Steigers darauf
zu achten, dass es sich und andere Personen nicht gefährdet.
Arbeiten mehrere Personen im oder im Umfeld des Steigers zusammen,
so ist eine aufsichtführende Person zu bestimmen.
Vor Arbeitsbeginn muss sich das Bedienpersonal mit allen Einrichtungen
und Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen vertraut machen!
Während des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät!
Vor jeder Inbetriebnahme muss das Fahrzeug auf die Verkehrs- und Be-
triebssicherheit überprüft werden!
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht werden.
Sicherheitseinrichtungen müssen vor Inbetriebnahme und während des
Betriebes schnee- und eisfrei gehalten werden.
Die Betriebsanleitung des Ruthmann-Steigers TB 270.3 ist zu beachten.
Beachten Sie neben den Hinweisen dieser Betriebsanleitung auch die
gesetzlichen und allgemein gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungs-
Vorschriften für den betreffenden Einsatz des Steigers!
Die Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers ist zu beachten!
Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrswege sind die gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten!
Wird bei seitlich ausgeschwenkter Arbeitsbühne der Ausleger und/oder
die Arbeitsbühne im Verkehrsbereich von Straßenfahrzeugen niedriger
als 4,5 m über Flur abgesenkt, so ist der Bereich unter der Arbeitsbühne
und dem Ausleger zu sichern.
Der Einsatz des Ruthmann-Steigers TB 270.3 in explosionsgefährdeter
Umgebung ist verboten.
®
STEIGER
TB 270.3
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr