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Wartung
Instandsetzung
Regelmäßige Prüfung
Außerordentliche Prüfung
befähigte Person
(Sachkundiger)
®
STEIGER
TB 270.3
Steigers TB 270.3 einschließlich der
Bestimmung der Ursachen der Abnut-
zung und dem Ableiten der notwendigen
Konsequenzen für eine künftige Nut-
zung [DIN 31051:2012].
Maßnahmen zur Verzögerung des Ab-
baus des vorhandenen Abnutzungsvor-
rats [DIN 31051:2012]. Sie dienen dem
Erhalt des funktionsfähigen Zustands
des Ruthmann-Steigers TB 270.3.
Maßnahmen um die Funktion einer feh-
lerhaften
Einheit
[DIN 31051:2012]. Sie dienen der Wie-
derherstellung des funktionsfähigen Zu-
stands
des
Ruthmann-Steigers
TB 270.3.
Prüfung durch die befähigte Person
(Sachkundigen) nach der ersten Inbe-
triebnahme in Abständen von längstens
einem Jahr, die zeigen soll, dass das
geforderte Sicherheitsniveau an die Be-
triebssicherheit erhalten geblieben ist.
Prüfung durch den Sachverständigen,
die nach Änderungen der Konstruktion
und nach wesentlichen Instandsetzun-
gen an tragenden Teilen vor der Wieder-
inbetriebnahme erforderlich ist.
Person, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung und Erfahrungen ausrei-
chende Kenntnisse auf dem Gebiet der
Hubarbeitsbühnen hat und mit den ein-
schlägigen staatlichen Arbeitsschutzvor-
schriften,
Unfallverhütungsvorschriften
und allgemein anerkannten Regeln der
Technik (z. B. DIN-Blätter, EN-Blätter)
soweit vertraut ist, dass sie den arbeits-
sicheren
Zustand
Steigers TB 270.3 beurteilen kann.
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Allgemeines
wiederherzustellen
des
Ruthmann-