1.2.13
1-14
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
Vor dem Einsatz auf Hallenböden mit darunter liegenden Kanälen, Rohr-
leitungen, Schächte, Kabelführungen oder sonstigen Hohlräumen oder
auf anderen Hohlraumböden (Doppelböden) und Decken muss unbe-
dingt die Tragfähigkeit dieser nachgewiesen werden.
Dieselmotoremissionen sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Die Techni-
schen Regeln für Gefahrstoffe „Abgase von Dieselmotoren" TRGS 554
bzw. gleichlautende nationale Vorschriften sind zu beachten. Abhängig
von dem Ergebnis der zum Einsatz gehöhrenden Gefährdungsbeurtei-
lung den Fahrzeugmotor nicht ohne schadstoffmindernde Maßnahmen,
wie z. B. Abgasnachbehandlungssysteme, Aufsteckfilter oder Abgasab-
saugungen in geschlossenen Hallen laufen lassen!
Die Dieselmotoremissionen des Fahrzeugmotors sind z. B. beim Her-
steller des Trägerfahrgestells zu erfragen.
Kann alternativ ein anderer Antrieb (z. B. E-Motor betriebener Zweitan-
trieb) anstelle des Fahrzeugmotors verwendet werden, so ist ggf. dieser
während des Einsatzes in der Halle zu nutzen.
Die, aus der betreiberseitigen Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz-
zweck resultierenden Maßnahmen sind in der zum Einsatz gehörenden
Betriebsanweisung zu berücksichtigen.
Starthilfe
Bei Verwendung von Starthilfe-Kabeln oder eines Starthilfegerätes muss
der Steigerbetrieb ausgeschaltet sein.
Die Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers ist zu beachten.
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STEIGER
TB 270.3
- Umsturzgefahr! -
- Vergiftungsgefahr! -
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr