Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.1.3
1.1.3.1
1.1.3.2
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
die fahrbare Hubarbeitsbühne in der Transportanordnung befindet
( Kapitel 5.1 ).
Personalanforderung
Bedienpersonal
Mit der Bedienung des Ruthmann-Steigers TB 270.3 dürfen nur Personen
betraut werden,
die mindestens 18 Jahre alt sind,
die in Besitz ihrer vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten
sind,
die eingewiesen sind und dieses schriftlich bestätigt haben,
die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind und
von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Auf-
gaben zuverlässig und sicher erfüllen.
Das Bedienpersonal muss ausreichend qualifiziert sein. Es muss die Befä-
higung dafür bieten, die „Prüfungen vor dem Steigerbetrieb" ausführen zu
können (
Kapitel 5.3.1). Dies sind Prüfungen, die, die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Personen bei der Arbeit mit dem Ruthmann-Steiger
TB 270.3 gewährleisten sollen.
Instandhaltungspersonal
Mit der Inspektion, Wartung und Instandsetzung des Ruthmann-Steigers
TB 270.3 darf nur dazu befähigtes Personal betraut werden, das neben den
im Kapitel 1.1.3.1 genannten Voraussetzungen zusätzlich aufgrund ihrer
Berufsausbildung,
Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit auf dem Ge-
biet der Hubarbeitsbühnen, als auch
ihrer Kenntnisse über einschlägige
Normen,
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
Unfallverhütungsvorschriften und
allgemein anerkannten Regeln der Technik
berechtigt ist, die jeweiligen Arbeiten auszuführen und dabei mögliche Ge-
fahren erkennen und vermeiden kann.
®
STEIGER
TB 270.3
1-3