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Personalanforderung; Bedienpersonal; Instandhaltungspersonal - Ruthmann RUTHMANNSTEIGER TB 270.3 Originalbetriebsanleitung

Fahrbare hubarbeitsbühne
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Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.1.3
1.1.3.1
1.1.3.2
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
die fahrbare Hubarbeitsbühne in der Transportanordnung befindet
(  Kapitel 5.1 ).

Personalanforderung

Bedienpersonal

Mit der Bedienung des Ruthmann-Steigers TB 270.3 dürfen nur Personen
betraut werden,
 die mindestens 18 Jahre alt sind,
 die in Besitz ihrer vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten
sind,
 die eingewiesen sind und dieses schriftlich bestätigt haben,
 die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind und
 von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Auf-
gaben zuverlässig und sicher erfüllen.
Das Bedienpersonal muss ausreichend qualifiziert sein. Es muss die Befä-
higung dafür bieten, die „Prüfungen vor dem Steigerbetrieb" ausführen zu
können (
Kapitel 5.3.1). Dies sind Prüfungen, die, die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Personen bei der Arbeit mit dem Ruthmann-Steiger
TB 270.3 gewährleisten sollen.

Instandhaltungspersonal

Mit der Inspektion, Wartung und Instandsetzung des Ruthmann-Steigers
TB 270.3 darf nur dazu befähigtes Personal betraut werden, das neben den
im Kapitel 1.1.3.1 genannten Voraussetzungen zusätzlich aufgrund ihrer
 Berufsausbildung,
 Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit auf dem Ge-
biet der Hubarbeitsbühnen, als auch
 ihrer Kenntnisse über einschlägige
 Normen,
 staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
 Unfallverhütungsvorschriften und
 allgemein anerkannten Regeln der Technik
berechtigt ist, die jeweiligen Arbeiten auszuführen und dabei mögliche Ge-
fahren erkennen und vermeiden kann.
®
STEIGER
TB 270.3
1-3

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