Allgemeines
Bei der Verwertung handelt es sich um komplexe Entsorgungs- bzw. Re-
cyclingprozesse, bei denen unterschiedliche Nutzungsziele festgelegt sind.
Hinweise zur Entsorgung von Betriebsstoffen des Steigeraufbaus können
auch aus den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern des Anhangs dieser
Betriebs- und Wartungsanleitung entnommen werden. Die Entsorgung von
Fahrzeug- und Rechnerbatterien erflogt, entsprechend der Richtlinie
2006/66/EG für Altbatterien, nach dem Batteriengesetz „BattG". In anderen
Nationen sind gleichlautende, länderspezifische Vorschriften zu beachten!
Wir empfehlen, aufgrund der erforderlichen Fachkenntnis und den techni-
schen Voraussetzungen, die Entsorgung von Teilen oder des Steigers
selbst durch Entsorgungsfachbetriebe ausführen zu lassen. Für weitere In-
formationen wenden Sie sich an Ihre öffentlich-rechtliche Entsorgungsträ-
ger und Entsorgungsfachbetriebe. Sollten Sie weitere Fragen zum Entsor-
gen des Steigers haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Ru-
thmann-Service.
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STEIGER
TB 270.3
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr