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Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten ist der Steiger
außer Betrieb zu nehmen und gegen versehentliche Inbe-
triebnahme und Unbefugte zu sichern.
Vorsicht beim Umgang mit heißen Betriebs- und Hilfsstof-
fen (Verbrennungs- bzw. Verbrühungsgefahr). Teile der
Hydraulikanlage stehen auch bei außer Betrieb gesetzter
Maschine unter Druck. Jeder Hautkontakt sowie das Ein-
atmen von Dämpfen der Hydraulikflüssigkeiten sollte ver-
mieden werden. Schutzhandschuhe und Schutzbrille tra-
gen. Fette, Hydraulik-, Getriebeöle, etc. sind gesundheits-
gefährdend. Beim Umgang mit Fetten und Ölen sind die,
für das Produkt geltende Sicherheitsdatenblätter zu beach-
ten.
Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass Schmutz
oder andere Verunreinigungen in das Hydrauliksystem ge-
langen können. Sauberkeit ist bei der Instandhaltung von
Hydraulikanlagen von allergrößter Bedeutung. Bei Arbeiten
- insbesondere an der Hydraulikanlage - nur faserfreie
Putzlappen verwenden.
Bei Arbeiten an der Elektroanlage sind alle Zuleitungen
spannungsfrei zu schalten (z. B. Zündung aus, Batterie ab-
klemmen). Die Spannungsfreiheit ist zu prüfen und gegen
unbeabsichtigtes Einschalten zu sichern (z. B. Startschlüs-
sel abziehen).
Defekte oder beschädigte Geräte, Bauelemente oder Bau-
gruppen müssen unmittelbar durch den RUTHMANN-
Service oder durch von uns autorisiertes Personal ausge-
tauscht bzw. instand gesetzt werden.
Nach Beendigung von Instandhaltungsarbeiten muss eine
Funktionskontrolle des Gerätes, der NOT-AUS- Schalter
und Sicherheitseinrichtungen durchgeführt werden. Alle
Schutzeinrichtungen müssen wieder ordnungsgemäß an-
gebracht sein.
Beim Umgang mit Öl ist darauf zu achten, dass kein Öl in das
Erdreich oder in das Kanalnetz gelangt.
Altöle, Altfette und öl- bzw. fetthaltige Putzlappen sind um-
weltverträglich zu entsorgen. Bio-Öle und Mineralöle müssen
getrennt entsorgt werden. Aus Gründen der Entsorgung und
des erforderlichen Fachwissens, empfehlen wir, Inspektions-
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch den RUTH-
®
STEIGER
TB 270.3
Instandhaltung
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr