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1.2.11
1.2.12
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Verwendungszweck und
Sicherheitshinweise
• Auch bei weniger gut leitenden Materialien kann bei Nässe ein Strom-
überschlag erfolgen.
Erdung von Hubarbeitsbühnen bei Einsatz an Sendeanlagen,
Windkraftanlagen oder Umspannwerken
• Bei Arbeiten an oder im Umfeld von beispielsweise Sende- und Wind-
kraftanlagen oder Umspannwerken sind die Vorschriften des Betreibers
der Anlage zu beachten.
• Vor Aufnahme von Arbeiten an oder im Umfeld von beispielsweise Sen-
de- und Windkraftanlagen oder Umspannwerken ist ggf. der Ruthmann-
Steiger ordnungsgemäß zu erden.
• Sind keine Vorschriften zur Erdung des Ruthmann-Steigers bekannt, so
sind die Erdungsmaßnahmen zwingend vor Arbeitsbeginn mit dem Be-
treiber der Anlage abzustimmen.
Einsatz von Hubarbeitsbühnen in Wohn- bzw. empfindlichen
Gebieten
• Die Betriebszeiten von Hubarbeitsbühnen in Wohn- bzw. empfindlichen
Gebieten werden durch die örtlichen Bestimmungen des Landes gere-
gelt (z. B. „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung"). Wohn- bzw.
empfindliche Gebiete sind u. a.:
− Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete,
− Kur- und Klinikgebiete,
− Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten,
− Gebiete für Fremdbeherbergung,
− Sondergebiete, die der Erholung dienen,
− etc.
• Vor Beginn von Einsätzen, in den o. g. Gebieten, sind die Betriebszeiten
den gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen. Für Einsätze außerhalb
der gesetzlichen Bestimmungen müssen ggf. Ausnahmegenehmigun-
gen eingeholt werden.
RUTHMANN-Steiger
®
TBR200
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