1.1.2
1-2
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
rameter und Anwendung der genannten bestimmungsgemäßen Verwen-
dung hinausgeht, bedarf der Zustimmung unsererseits.
Der Steiger darf nur von Personen verwendet, gewartet und instand gesetzt
werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind
( Kapitel 1.1.3 ).
Die Personen müssen die Arbeitsbühne an der dafür festgelegten Zu-
gangsstelle vom Boden aus betreten und verlassen. Von der Arbeitsbühne
aus steuern sie nach den Angaben dieser Betriebs- und Wartungsanleitung
die betriebsmäßigen Bewegungen, um die Arbeitsbühne zu den o. g. Ar-
beitsplätzen zu bewegen.
Vorhersehbare Fehlanwendung
Der Ruthmann-Steiger TB 270.3 darf u. a. nicht von Personen verwendet
werden:
die nicht volljährig sind,
die nicht im Besitz ihrer vollen körperlichen und geistigen Fähig-
keiten sind, z. B. aufgrund von Krankheit,
die unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und sonstigen
Rauschmitteln stehen,
die nicht unterwiesen und eingewiesen sind.
Verwendungen über den im Kapitel 1.1.1 genannten Verwendungszweck
hinaus, sind nicht zulässig. Der Ruthmann-Steiger TB 270.3 darf u. a. nicht
verwendet werden:
zu Kranarbeiten,
zu Löscharbeiten,
zum Ziehen von Lasten und Anhängern,
zum Ziehen von Leitungen,
zum Transport von gefährlichen Gütern,
zum Transport von Material und Gütern in der Arbeitsbühne,
zu Strahlarbeiten (für Strahlarbeiten ist eine besondere Ausstat-
tung des Steigers erforderlich),
zum Ausüben von Sportarten, wie z. B. Bungee-Springen,
zum Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung (kein Explosi-
ons-Schutz),
zum Einsatz an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer
Anlagen.
zur Versetzfahrt, d. h. das Fahren mit angehobener und/oder per-
sonenbesetzter Arbeitsbühne. Fahren ist nur zulässig, wenn sich
®
STEIGER
TB 270.3
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr