Inbetriebnahme
5.3.2.3
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
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Länderspezifisch können andere Sicherheitsabstände (Schutzabstände)
gelten. Das Einsatzpersonal hat sich über die, gemäß den örtlichen
Bestimmungen einzuhaltende Sicherheitsabstände zu informieren.
Sind keine Informationen über vermeintlich unter Spannung stehende Tei-
le bekannt, so ist in jedem Fall der größte Sicherheitsabstand einzuhal-
ten.
Sicherheitsabstände zu Böschungen, Gräben und Ausschach-
tungen
! GEFAHR
Umsturzgefahr! Böschungs- Graben- und Aus-
schachtungskanten können aufgrund der ein-
wirkenden Stützkräfte abrupt ins Rutschen gera-
ten. Kanten können unterspült sein. Die Standsi-
cherheit des Steigers ist gefährdet. Der Steiger
kann umkippen!
Niemals den Steiger an unbekannte Böschun-
Immer einen ausreichenden Abstand zur Bö-
Unterlegplatten und ggf. weitere geeignete groß-
Wird der Ruthmann-Steiger TB 270.3 z. B. in Baustellen an Böschungen,
Gräben, Ausschachtungen aufgestellt, so ist gegenüber der Kante ein aus-
reichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Maßnahmen zum standsi-
cheren Aufstellen des Steigers können z. B. der
DGUV Vorschrift 39 „Bauarbeiten",
DIN 4124 „Baugruben und Gräben" und der
Technischen Anleitung der IPAF „Bodenverhältnisse"
entnommen werden. In anderen Nationen sind gleichlautende, länderspezi-
fische Vorschriften zu beachten!
Böschungs-, Graben- und geböschte Baugrubenkanten dürfen erst befah-
ren werden, wenn die Standfestigkeit der Erd- bzw. Felswände sicherge-
stellt ist. Dies gilt auch für verbaute Gräben, Baugruben und Ausschach-
tungen, solange der Verbau noch nicht vollständig eingebracht ist. Das
standsichere Aufstellen des Steigers ist abhängig von der
Geländeneigung,
Bodeneigenschaft,
gen, Gruben und Ausschachtungen aufstellen!
schungs- Graben- und Ausschachtungskante
einhalten.
flächige Unterlagen unter den Stütztellern legen!
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STEIGER
TB 270.3
5-9