1.2.2
1-6
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
Auftreten von Müdigkeit oder Nachlassen der Aufmerksamkeit.
Bei auftretender Gefahr im oder im Umfeld des Steigers Warneinrich-
tung betätigen.
Fehlende oder unleserliche Beschriftungen sind sofort zu ersetzen.
Fehlende Warnmarkierungen sind sofort zu ersetzen.
Auf verkehrs- und standsichere Positionierung ist zu achten!
Im Gefälle und an Steigungen sind Hemmschuhe zu verwenden.
Die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht des Stei-
gers dürfen nicht überschritten werden.
Bei eintretender Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen Beleuch-
tung einschalten.
Den Steiger niemals unbeaufsichtigt lassen, solange der Motor noch in
Betrieb ist!
Fahrzeugmotor und Zusatzheizungen dürfen nie während des Tankvor-
ganges laufen!
Fahrbetrieb (Verfahren)
Die Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers ist zu beachten.
Beifahrer im Fahrerhaus dürfen nur befördert werden, wenn ein ord-
nungsgemäßer Beifahrersitz vorhanden ist und die zul. Achslasten und
das zul. Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Darüber hinaus ist
die Mitnahme von Personen nicht zulässig!
Vor Fahrtantritt sind folgende Flächen von Schnee und Eis zu befreien:
Dachfläche des Fahrerhauses,
Dachfläche des Kofferaufbaus (Sonderausstattung),
Abdeckungen, Ladefläche,
sonstige Flächen von denen sich bei Fahrbewegungen Eis und
Schnee lösen kann.
Während der Fahrt müssen
der Ruthmann-Steiger TB 270.3 in Transportanordnung,
die Türen des Fahrerhauses geschlossen,
die Abdeckungen, Klappen und sonstige Türen des Fahrzeuges
geschlossen,
die Türen bzw. Rollladen des Kofferaufbaus (Sonderausstattung)
geschlossen
sein.
Der Fahrweg muss so beschaffen sein, dass die Standsicherheit nicht
beeinträchtigt wird.
®
STEIGER
TB 270.3
- Vergiftungsgefahr! -
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr