Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.2.4
1.2.5
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Das Anstoßen der Arbeitsbühne und/oder des Auslegersystems z. B. an
ein Hindernis (Bauwerk, Fahrzeug, Kran, Baum, Ast usw.) sind verboten.
Die Notsteuerung darf nur zur Rettung von Personen aus der Arbeits-
bühne (in deren Einvernehmen) bei Versagen der Steuerung der Ar-
beitsbühne und zu Wartungszwecken verwendet werden.
Bei Ausfall der Steuerung und Defekt der Notablasseinrichtung ist zur
Rettung des in der Arbeitsbühne befindlichen Personals ggf. die Feuer-
wehr zu rufen!
Im folgenden besteht Quetschgefahr bei:
Aus- und Einfahren der Stützen,
Absenken des Trägersystems,
Schwenken des Auslegers,
Bewegung der Arbeitsbühne im Bereich von Gegenständen an der
Arbeitsstelle.
Verlassen des Ruthmann-Steigers TB 270.3
Den Steiger beim Verlassen gegen Wegrollen sichern:
Feststellbremse betätigen,
Motor abstellen,
Unterlegkeile bei Gefälle oder an Steigungen verwenden.
Beim Verlassen des Steigers den Zündschlüssel abziehen und das Fah-
rerhaus abschließen!
Elektrische Anlage des Ruthmann-Steigers TB 270.3
Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage sind die Batterien (Minuspol)
abzuklemmen und die Steckverbindungen der Elektronikbauteile bei
ausgeschalteter Zündung abzuziehen! Eine externe Netzeinspeisung
darf nicht angeschlossen sein!
Bei Batteriewechsel ist auf richtiges Anschließen der Batterie zu achten -
zuerst den Pluspol und dann den Minuspol anschließen!
Vorsicht mit den Batteriegasen - sie sind hochexplosiv!
Funkenbildung und offene Flammen sind in der Nähe von Batterien zu
vermeiden!
Beim Nachladen ist die Kunststoffabdeckung von der Batterie zu entfer-
nen, damit ein Ansammeln hochexplosiver Gase vermieden wird! Batte-
rie nicht schnellladen!
®
STEIGER
TB 270.3
1-9