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Instandhaltung - Ruthmann RUTHMANNSTEIGER TB 270.3 Originalbetriebsanleitung

Fahrbare hubarbeitsbühne
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Instandhaltung

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BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Instandhaltung
Neben den nachstehenden Ausführungen sind insbesondere
die Sicherheitshinweise des Kapitels 1.2 zu beachten.
Der Ruthmann-Steiger TB 270.3 wurde nach grundlegenden Sicherheits-
und Gesundheitsanforderungen konzipiert und gebaut. An Ihnen liegt es,
die Einsatzbereitschaft und Sicherheit des Steigers zu erhalten.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass alle vor-
geschriebenen Inspektions-, Wartungs- und vorbeugenden
Instandsetzungsarbeiten, als auch die jährliche Sachkundi-
genprüfung, entsprechend den Regeln für Arbeitsmittel der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- DGUV Regel 100-500 - 2.10 „Betreiben von Hebebühnen"
regelmäßig nach
- DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfen von Hebebühnen",
gewissenhaft durchgeführt werden müssen. Anderenfalls leh-
nen wir jede Rechts- u. Sachmängelhaftung ab.
Für die Ausführung der Arbeiten werden spezielle Fachkenntnisse voraus-
gesetzt, die im Rahmen dieser Anleitung nicht vermittelt werden.
Die „tägliche" Inspektionsarbeit darf durch das Bedienpersonal ausgeführt
werden. Darüber hinaus bedarf die Inspektion, Wartung und Instandset-
zung beauftragte und dazu ausgebildete Personen. „Dazu ausgebildete
Personen" sind befähigte Personen, die, auf Grund ihrer Berufsausbildung,
Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit sowie Unterweisung,
als auch ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen, Un-
fallverhütungsvorschriften und Funktion des Ruthmann-Steigers TB 270.3
berechtigt sind, die jeweiligen Arbeiten auszuführen und dabei mögliche
Gefahren erkennen und vermeiden können.
Zur Instandhaltung, insbesondere zur Sachkundigenprüfung und zur Durch-
führung von Reparaturen empfehlen wir, auf unseren RUTHMANN-Service
oder auf von uns autorisiertes Personal zurückzugreifen.
Es dürfen nur original Ruthmann-Ersatzteile oder von uns genehmigte Er-
satzteile zur Instandsetzung verwendet werden. Bei Verwendung anderer
Teile erlischt unsere Rechts- u. Sachmängelhaftung.
Angaben zu Instandhaltungsarbeiten am Fahrgestell sind der
Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers zu entnehmen.
®
STEIGER
TB 270.3
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