6.5.4
6-24
Ausleger und Arbeitsbühne bewegen
Bewegungen des Auslegers und der Arbeitsbühne sind nur zulässig, wenn
der Ruthmann-Steiger TB 270.3 ordnungsgemäß abgestützt ist (
6.5.3 ).
! WARNUNG
Durch Steigerbewegungen können andere Perso-
nen gefährdet, Sachgegenstände und der Ruth-
mann-Steiger TB 270.3 selbst beschädigt werden.
Der Steiger kann durch Anstoßen z. B. an Gegen-
stände so beschädigt werden, dass die Sicherheit
der Personen in der Arbeitsbühne nicht mehr ge-
währleistet ist. Funktionswichtige Bauteile (z. B.
Lagerbolzen, Hydraulikbauteile, etc.) können be-
schädigt oder abgerissen werden, welches zu
schweren Unfällen führen kann!
Das Bedienpersonal muss bei allen Steigerbe-
Die betriebsmäßigen Auslegerbewegungen mit
Das Anstoßen des Steigers an ein Hindernis /
Steigerbewegungen sind nur zulässig, wenn der
Voraussetzung:
Ruthmann-Steiger TB 270.3 ordnungsgemäß abgestützt.
Am Steuerpult leuchten bei ordnungsgemäßer Abstützung folgende Kon-
trollleuchten:
Komponente
Kontrollleuchte
GRUNDSTELLUNG
®
STEIGER
TB 270.3
wegungen darauf achten, dass es sich und an-
dere Personen nicht gefährdet!
dem Steuerpult der Arbeitsbühne ausführen.
Gegenstand, das Anstoßen der Arbeitsbühne
und das Anstoßen des Auslegersystems sind
verboten!
Arbeitsbereich einzusehen ist. Das betrifft auch
den Bereich unter der Arbeitsbühne.
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Ausführung am Steuerpult
leuchtet
Bedienung
Kapitel
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr