Allgemeines
0.4.4
BA.DEU.16-29874-06-20-FTA-jr
Intervallen dieser Betriebs- und Wartungsanleitung geprüft und ge-
wartet, als auch längstens nach einem Jahr durch eine befähigte Per-
son (Sachkundigen) geprüft werden.
Wir empfehlen Ihnen auf unseren PRÜFUNGSSERVICE zurückzugrei-
fen und eine „Regelmäßige Prüfung" (Sachkundigenprüfung) durch
den RUTHMANN-Service ausführen zu lassen.
So dokumentieren Sie gegenüber dem Bedienpersonal, Ihren Mitarbeitern
oder Kunden, dass Sie gemäß § 3 „Gefährdungsbeurteilung" Abs. 3 und
§ 14 „Prüfen der Arbeitsmittel" Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung
einen „Sachkundigen-geprüften" Steiger zur Verfügung stellen.
Entsorgung
Umweltschutz und verantwortlicher Umgang mit Ressourcen hat einen ho-
hen Stellenwert. Um Umweltbelastungen zu minimieren müssen Rohstoffe
optimiert eingesetzt werden. Die Wiederverwertung und erneute Nutzung
von Materialien aller Art gewinnt weltweit immer mehr an Bedeutung. Auch
der Ruthmann-Steiger TB 270.3 enthält nach Ablauf seiner Nutzungsdauer,
in der letzten Phase des Lebenszykluses noch wertvolle Betriebs- und
Wertstoffe, die durch Recycling Wiederverwertung finden können. Hieraus
können neue, hochwertige Produkte und der Beginn neuer Lebenszyklen
entstehen. Die Betriebs- und Wertstoffe des Steigers sind nach - und ent-
sprechend den, zum Zeitpunkt der Entsorgung gültigen, örtlichen Bestim-
mungen, über eine Verwertungsstelle zu entsorgen. Für detaillierte Infor-
mationen zur Entsorgung Ihres Ruthmann-Steiger TB 270.3 ist es sicher-
lich, auch aufgrund der „Langlebigkeit" Ihres Steigers, an dieser Stelle zu
früh. Der Steiger befindet sich mit Auslieferung, d. h. mit der ersten Inver-
kehrbringung, zu Beginn seiner Lebensphasen. Wie zum Zeitpunkt der
Entsorgung der vermeintliche Stand der gültigen, örtlichen Bestimmungen
zur Entsorgung aussieht, kann jetzt nicht gesagt werden. Es versteht sich
nach derzeitigem Stand aber von selbst, wenn Teile oder der Steiger selbst
das Ende des letzten Lebenszykluses erreicht haben, dass
Betriebsstoffe wie: Betriebsstoffe des Fahrgestells, z. B. Kraftstoff,
Motoröl, Kühlflüssigkeit Kältemittel (Klimaanlage), Bremsflüssig-
keit, Betriebsstoffe des Steigeraufbaus z. B. Getriebeöle und Hyd-
rauliköle,
Wertstoffe aus: Fahrgestell, Steigerunterbau, Ausleger, Arbeits-
bühne, Hydraulik- und Elektro- und Elektronbauteile,
und Sondermüll, wie: Fahrzeug- und Rechnerbatterien, mit Öl oder
Fett kontaminierte Bauteile
getrennt voneinander und umweltfreundlich entsorgt bzw. recycelt werden.
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STEIGER
TB 270.3
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