1
1.2.5
1.2.6
1-8
Verwendungszweck und
Sicherheitshinweise
• Erst nach ordnungsgemäßer Abstützung des Ruthmann-Steigers darf
der Ausleger angehoben werden.
• Lasten (z. B. Werkzeug) sind auf der Arbeitsbühne so anzubringen, daß
unbeabsichtigte Lageveränderung verhindert wird.
• Handkräfte dürfen maximal 400 N betragen.
• Leitungszug ist verboten.
• Es dürfen keine Gegenstände von oder zur Arbeitsbühne geworfen wer-
den.
• Zuladungen, die die Standsicherheit des Ruthmann-Steigers gefährden,
sind verboten.
• Weitere Zuladung nach Ansprechen der Lastmomentbegrenzung ist
verboten.
• Die Arbeitshöhe und -weite darf nicht durch Leitern, Bretter oder sons-
tige Gegenstände erhöht oder erweitert werden.
• Die Steuerung aller betriebsmäßigen Bewegungen der Arbeitsbühne
darf nur von dem Bedienpersonal aus der Arbeitsbühne ausgeführt wer-
den.
• Die Notsteuerung darf nur zur Rettung von Personen aus der Arbeits-
bühne (in deren Einvernehmen) bei Versagen der Steuerung der Ar-
beitsbühne und zu Wartungszwecken verwendet werden.
• Bei Ausfall der Steuerung und Defekt der Notablaßeinrichtung ist zur
Rettung des in der Arbeitsbühne befindlichen Personals ggf. die Feuer-
wehr zu rufen!
Verlassen des Ruthmann-Steigers
• Den Ruthmann-Steiger beim Verlassen gegen Wegrollen sichern:
− Feststellbremse betätigen,
− Motor abstellen,
− Unterlegkeile bei Gefälle oder an Steigungen verwenden.
• Beim Verlassen des Ruthmann-Steigers den Zündschlüssel abziehen
und das Fahrerhaus abschließen!
Elektrische Anlage des Ruthmann-Steigers
• Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage sind die Batterien (Minuspol)
abzuklemmen und die Steckverbindungen der Elektronikbauteile bei
RUTHMANN-Steiger
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
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TBR200
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr