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Personenbeförderung; Fahrbetrieb (Verfahren) - Ruthmann Steiger TBR200 Betriebs- Und Wartungsanleitung

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1
1.2.2
1.2.3
1-6
Verwendungszweck und
Sicherheitshinweise
• Bei einer Windstärke über 6 Beaufort-Grad (Windgeschwindigkeit
12,5 m/s) ist der Betrieb einzustellen.
• Verboten ist das Anbringen von Gegenständen jeglicher Art, die die
Windkraft auf den Ruthmann-Steiger erhöhen.
• Der unnötige Aufenthalt auf dem Ruthmann-Steiger und im Bereich der
Schwenkeinrichtung ist während des Betriebes verboten.
• Bei eintretender Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen Beleuch-
tung einschalten.
• Den Ruthmann-Steiger niemals unbeaufsichtigt lassen, solange der Mo-
tor noch in Betrieb ist!
• Fahrzeugmotor und Zusatzheizungen dürfen nie in geschlossenen
Räumen oder während des Tankvorganges laufen!
Personenbeförderung
• Beifahrer dürfen nur befördert werden, wenn ein ordnungsgemäßer Bei-
fahrersitz vorhanden ist.
• Darüber hinaus ist die Mitnahme von Personen nicht zulässig!

Fahrbetrieb (Verfahren)

• Die Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers ist zu beachten.
• Vor Fahrtantritt sind folgende Flächen von Schnee und Eis zu befreien :
− Dachfläche des Fahrerhauses,
− Abdeckungen, Ladefläche,
− sonstige Flächen von denen sich bei Fahrbewegungen Eis und
Schnee lösen kann.
• Während der Fahrt müssen
− Steiger in Transportstellung,
− Türen des Fahrerhauses geschlossen,
− Abdeckungen, Klappen und sonstige Türen des Fahrzeuges ge-
schlossen
sein.
• Der Fahrweg muß so beschaffen sein, daß die Standsicherheit nicht be-
einträchtigt wird.
RUTHMANN-Steiger
- Vergiftungsgefahr! -
®
TBR200
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr

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