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5.3.1
5.3.1.1
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Inbetriebnahme
Aufstellort
Hinweis
Der vorgesehene Aufstellort ist sorgfältig zu prüfen. Die Ver-
antwortung für das sichere Aufstellen des Steigers trägt das
Bedienpersonal.
• Der Aufstellort ist zuvor abzugehen.
• Der Abstand von Böschungen, Gräben, Ausschachtungen usw. muß
ausreichend sein (siehe DIN 4124 „Baugruben und Gräben").
• Freiraum für das Ausfahren der Abstützung.
• Freiraum für das Ausfahren und Schwenken des Auslegers.
• Ausreichende Belüftung des Aufstellortes.
• Die Windgeschwindigkeit ist zu ermitteln. Bei Windgeschwindigkeiten
von v
> 12,5 m/s ist der Betrieb nicht zulässig (
Wind
Absicherung im öffentlichen Straßenverkehr
Wird der Ruthmann-Steiger im Straßenverkehr eingesetzt, so ist der Stei-
ger gegenüber dem Straßenverkehr gemäß den örtlichen Bestimmungen
des Landes (z. B. Straßenverkehrsordnung StVO) zu sichern.
Vor Beginn von Absicherungen, die sich auf den Straßenverkehr auswir-
ken, muß die Art der Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle mit
der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden.
Beim Einsatz von Mitteln zur Regelung und Lenkung des Verkehrs ist auf
die Sicherheit besonders zu achten. Markierungen, Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht
widersprechen und so den Verkehr sicher führen. Die Wahrnehmbarkeit
darf nicht durch Häufung von Verkehrseinrichtungen beeinträchtigt werden.
Die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den Richtlinien
(z. B. StVO) entsprechen.
Die Sicherung gegen Verkehrsgefahren kann z. B. erfolgen durch:
• Einschalten der von allen Seiten sichtbaren Rundumkennleuchten.
Die hohe Stromabnahme durch die Rundumkennleuchten ist zu
beachten. Ggf. Kfz-Motor während des gesamten Einsatzes laufen
lassen.
RUTHMANN-Steiger
®
TBR200
Kapitel 2.4 ).
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