19.
Systemfunktionen
Betriebsfunktionen, welche die Anlage in allen Betriebsmodi durchführt und welche für die
Tätigkeit in allen nationalen betriebsarten gemeinsam sind, sind wie folgt:
§
einmalige Systemdiagnostik D1
§
fortlaufende Systemdiagnostik D2
§
Messung der Ist-Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges
§
Messung der gefahrenen Strecke
§
Auswertung der Fahrtrichtung
§
Druckmessung in der Hauptbremsleitung
§
Eingabe der Betriebsangaben
§
akustische Systemsignalisierung
§
Anzeige der Null-Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges
§
Regulierung der Beleuchtungsintensität der Anzeigeelemente am Signalwiederholer
153VZ1 : 190111
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