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MIREL VZ1 Bedienungsanleitung Seite 23

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digkeit die Ist-Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges, wobei die Höchstgeschwindigkeit nur
senken kann. Das heißt, dass der Lokführer nicht schneller fahren kann als die Geschwin-
digkeit (mit entsprechender Toleranz) auf welche das Fahrzeug bereits während des Be-
triebsmodi MAN verlangsamte. Bei Senkung der Geschwindigkeit unter 120 km.h
Höchstgeschwindigkeit die Geschwindigkeit von 120 km.h
Als Höchstgeschwindigkeit gilt im gegebenen Augenblick die niedrigste von folgenden Ge-
schwindigkeiten:
§
Konstruktionshöchstgeschwindigkeit
§
Höchstgeschwindigkeit für den Betriebsmodus
§
festgelegte Geschwindigkeit
§
Höchstgeschwindigkeit gemäß dem Signalzeichen
§
zugelassene Höchstgeschwindigkeit
Die Höchstgeschwindigkeit für den Betriebsmodus PRE wurde auf 160 km.h
Diese Höchstgeschwindigkeit kann vom Lokführer auf keine Art und Weise geändert wer-
den.
Kontrolle der Übereinstimmung der wirklichen und eingestellten Fahrtrich-
tung
Im Betriebsmodus PRE prüft die Zugbeeinflussung streng die Übereinstimmung der Fahrt-
richtung und der eingestellten Richtung. Die Übereinstimmung ist für jede Bewegung des
Triebfahrzeuges erforderlich. Sollte sich das Triebfahrzeug in eine Richtung bewegen, wel-
che mit der eingestellten Richtung nicht übereinstimmt, kommt es nach 10 m zur Systemin-
tervention (NZ3) und zur Aktivierung der Notbremse. Bei abgeschaltetem Steuerschalter an
beiden Führerständen wird jede Bewegung als Bewegung in Widerspruch zur eingestellten
Bewegung ausgewertet.
Fernanhalten
Wenn es die Systemkonfiguration erlaubt, die Organisationsmaßnahmen des Betreibers
ermöglichen und das Funkgerät über die entsprechende Funktion verfügt, ist die Funktion
des Fernanhaltens wirksam. Bei der Aktivierung kommt es zur Systemintervention (NZ4)
und zur Aktivierung der Notbremse.
Prüfung der Absicherung gegen unerwünschte Bewegung
Die Zugbeeinflussung MIREL VZ1 prüft die Absicherung des stehenden Triebfahrzeuges
gegen unerwünschte Bewegung. Falls es binnen der bestimmten Frist (25 s / 100 s) nach
dem Abbremsen (Lösung der Bremse) nicht zum Anlauf des Triebfahrzeuges kommt, kommt
es zur Systemintervention (NZ5) und zur Aktivierung der Notbremse.
-1
.
153VZ1 : 190111
-1
wird zur
-1
bestimmt.
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