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Kontrolle Der Absicherung Gegen Ungewünschte Bewegung (Ls) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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10.19.
Kontrolle der Absicherung gegen ungewünschte Bewegung (LS)
Die Zugbeeinflussung MIREL VZ1 kontrolliert die Absicherung des Triebfahrzeuges gegen
ungewünschte Bewegung. Die Kontrolle wird nur am stehenden Triebfahrzeug durchgeführt.
Die Zugbeeinflussung kontrolliert:
1. Schließung der Muskelkraftbremse (Zusatzbremse, Feststellbremse) (Druckschalter),
2. Schließung der selbsttätigen Bremse auf den Druck in der Hauptbremsleitung weniger
als 4,5 bar (Druckgeber).
Wenn mindestens eine von diesen Bedingungen erfüllt ist, hält die Anlage die Absicherung
des Triebfahrzeuges gegen ungewünschte Bewegung für ausreichend. Sollte weder die
Muskelkraftbremse noch selbsttätige Bremse geschlossen sein, wird Anlaufen des Trieb-
fahrzeuges angenommen.
Die für das Anlaufen des Triebfahrzeuges benötigte Zeit wurde durch die Systemkonfigura-
tion auf 25 s für die Triebfahrzeuge im Personenverkehr und 100 s für die Triebfahrzeuge im
Güterverkehr festgelegt. Wenn das Triebfahrzeug 10 s vor dem Ablauf der festgelegten Zeit
immer noch steht, macht die Zugbeeinflussung mit dem akustischen Signal ZS3 den Lokfüh-
rer auf diesen Zustand aufmerksam. Wenn ab der Bremslösung die ganze festgelegte Zeit
vergeht und es nicht zum Anlaufen des Triebfahrzeuges oder zur wiederholten Brems-
schließung kommt, greift die Zugbeeinflussung ein (NZ5) und aktiviert die Nobremse.
Die Kontrolle der Absicherung gegen ungewünschte Bewegung wird in den Betriebsmodi
POS, PRE und VYL durchgeführt. Im Betriebsmodus ZAV wird die Kontrolle nicht gemacht.
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