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Wachsamkeitskontrolle (Evm) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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13.8.

Wachsamkeitskontrolle (EVM)

In sämtlichen Betriebsarten nach der Spezifikation EVM wird bei einer Geschwindigkeit des
-1
Triebfahrzeuges größer als 15km.h
die Wachsamkeit des Lokführers kontrolliert. Der Lok-
führer hat seine Wachsamkeit durch die Bestätigung der Wachsamkeitsaufforderungen
nachzuweisen. Die Zugbeeinflussung stellt akustische Wachsamkeitsaufforderungen nach
Durchlauf einer Strecke von 1550 Metern. Abhängig von der Konfiguration kann das System
im Vorlauf an einer externer Anzeige auch visuelle Wachsamkeitsaufforderung ausstellen.
Die Wegmessung beginnt immer mit der Betätigung der Wachsamkeitsfußtaste oder -taste.
Die Bestätigungsfunktion der Wachsamkeit können auch andere Steuerelemente am Füh-
rerstand des Lokführers erfüllen. Zur Bestätigung der Wachsamkeitsaufforderung stehen der
Triebfahrzeugführer 150 Meter zur Verfügung.
In den Fällen, wenn es zur Freigabe der Wachsamkeitsfußtaste oder -taste kommt, jedoch
nicht mehr zu ihrer Betätigung, generiert die Zugbeeinflussung nach gefahrener Strecke von
50 M eine Wachsamkeitsaufforderung, zu deren Bestätigung dem Lokführer 150 M zur Ver-
fügung stehen. Diese Funktion ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht aktiv.
Wird die Bestätigung der Wachsamkeitsaufforderung nicht durchgeführt, greift die Zugbeein-
flussung ein und aktiviert die Notbremse. Das EPV der Zugbeeinflussung wird nach der ers-
ten Wachsamkeitsbestätigung mit der Wachsamkeitsfußtaste oder -taste geschlossen.
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