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Kontrolle Der Übereinstimmung Der Gewählten Und Der Tatsächlichen Richtung (Ls) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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10.17.
Kontrolle der Übereinstimmung der gewählten und der tatsächlichen
Richtung (LS)
Die Zugbeeinflussung wertet die Bewegungsrichtung des Triebfahrzeuges aufgrund der
Signale vom Drehzahlgeber. Die auf diese Art ausgewertete Bewegungsrichtung wird mit
der gewählten Richtung am Richtungshebel am aktiven Führerstand verglichen. Es wird ihre
Übereinstimmung oder Abweichung geprüft. Beim Betrieb des Triebfahrzeuges kann es zu
einem der folgenden 5 Fälle kommen.
1.
Wenn das Triebfahrzeug nach dem Anlaufen beginnt, sich in der Richtung zu bewegen,
die mit der vom Lokführer am besetzten Führerstand gewählten Richtung überein-
stimmt, gleich ist, dann ist diese Bewegungsrichtung als zulässig ausgewertet. Diese
Freigabe der Bewegungsrichtung ist bis zum Anhalten des Triebfahrzeuges unabhängig
von eventuellen weiteren Manövern gültig, die der Triebfahrzeugführer mit dem Rich-
tungshebel vornimmt.
2.
Ist die Bewegungsrichtung nach dem Anlaufen des Triebfahrzeuges als nicht zulässig
ausgewertet und am besetzten Führerstand eine Gegenfahrtrichtung als Bewegungs-
richtung vorgewählt ist, aktiviert die Anlage nachdem 3 m gefahren wurden, das Ton-
signal ZS3 und nachdem 10 m gefahren wurden, kommt es zur Intervention der Anlage
NZ3 und zur Aktivierung der Notbremse.
3.
Ist die Bewegungsrichtung nach dem Anlaufen des Triebfahrzeuges als nicht erlaubt
ausgewertet und am besetzten Führerstand keine Richtung vorgewählt ist, dann:
a)
arbeitet die Anlage in den Betriebsmodi PRE und VYL identisch wie wenn eine Ge-
genrichtung laut Punkt 2 vorgewählt wäre,
b)
in den Betriebsmodi POS und ZAV ist die Reaktion der Anlage analogisch mit dem
Unterschied, dass der gefahrene Weg des Triebfahrzeuges laut Punkt 2 abweicht
und erst bei einer Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges über 5 km.h
Die Bewegung des Triebfahrzeuges bis zur Geschwindigkeit 5 km.h
nicht vorgewählten Richtung in beide Richtungen erlaubt.
4.
Wenn der autodiagnostische Test D1 noch nicht beendet wurde und der Druck in der
Hauptluftleitung weniger als 3,5 bar ist, dann ist jede Bewegungsrichtung des Triebfahr-
zeuges erlaubt.
5.
Wenn Steuerung an beiden Führerständen ausgeschaltet ist, mit der Ausnahme der
Betriebssituation, welche im Punkt 4 angeführt ist, wird jede Triebfahrzeugbewegung
als Bewegung in eine nicht erlaubte Richtung ausgewertet und es folgt eine Reaktion
der Anlage wie im Punkt 2 beschrieben.
153VZ1 : 190111
-1
gezählt wird.
-1
ist bei einer
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