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Zyklische Wachsamkeitskontrolle (Ls) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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10.13.

Zyklische Wachsamkeitskontrolle (LS)

Die zyklische Wachsamkeitskontrolle ist eine Standardart der Wachsamkeitskontrolle des
Lokführers, welche für den Betrieb der Anlage ohne Übertragung der Informationen vom
Streckenteil durchgeführt wird. Die Länge des Wachsamkeitszyklen beruht auf Zeitintervall.
Mit dem Ziel vor einem Stereotyp zu schützen, ist die Länge des Wachsamkeitszyklen vari-
abel und hängt von der Ist-Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges ab. Eine zyklische Wach-
samkeitskontrolle ist in folgenden Fällen durchzuführen:
§
Im Betriebsmodus POS bei einer Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges mehr als 20
-1
km.h
.
§
Im Betriebsmodus PRE bei einer Nicht-Null-Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges, wenn
die Muskelkraftbremse nicht geschlossen ist und wenn es keine Signalzeichenübertra-
gung gibt. Das Anhalten des Triebfahrzeuges beendet die Pflicht, Wachsamkeit zu be-
stätigen. Bei der Übertragung der Signalzeichen ist eine Standardkontrolle der Wach-
samkeit nicht erforderlich. In manchen Betriebssituationen ist bei der Übertragung der
Signalzeichen eine erhöhte Wachsamkeitskontrolle (Kapitel 10.14) erforderlich. Die
Schließung der Muskelkraftbremse bei der Geschwindigkeit über 15 km
Pflicht Wachsamkeit zu bestätigen, keinen Einfluss aus.
§
Im Betriebsmodus VYL identisch wie im Betriebsmodus PRE.
§
Im Betriebsmodus ZAV wird zyklische Wachsamkeitskontrolle nicht durchgeführt.
Bei der Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges bis 30 km.h
keitskontrolle 24 s. Die ersten 6 s von diesem Intervall leuchtet der Anzeiger
die Wachsamkeit kann nicht bestätigt werden. Die letzten 3,5 s vom Intervall gibt das Sys-
tem eine akustische Wachsamkeitsaufforderung ZS1.
Bei höheren Geschwindigkeiten des Triebfahrzeuges wird das Intervall kürzer. Bei der Ge-
schwindigkeit des Triebfahrzeuges über 110 km.h
kontrolle 16 s. Die ersten 4 s von diesem Intervall leuchtet der Anzeiger
samkeit kann nicht bestätigt werden. Die Länge der akustischen Wachsamkeitsaufforderung
ZS1 ist konstant 3,5 s und von der Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges unabhängig.
Mit der Wachsamkeitsbestätigung ist etwaige akustische Aufforderung zu Ende und der An-
zeiger
beginnt zu leuchten. Mit der Wachsamkeitsbestätigung beginnt das Intervall vom
Anfang abzulaufen. Wenn die Wachsamkeit bis zum Intervallende nicht bestätigt wird, greift
das System ein NZ1 und aktiviert die Notbremse.
-1
ist das Intervall der Wachsam-
-1
beträgt das Intervall der Wachsamkeits-
153VZ1 : 190111
-1
übt auf die
(NO5) und
und die Wach-
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