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Überwachung Der Wachsamkeit (Ls) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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10.12.
Überwachung der Wachsamkeit (LS)
Die Zugbeeinflussung überwacht die Wachsamkeit des Lokführers aufgrund der Erstellung
von akustischen Wachsamkeitsaufforderungen, welche der Lokführer mit Wachsamkeitstas-
ten, -fußtasten oder –controllern zu bestätigen hat.
An jedem Führerstand des Triebfahrzeuges sind in der Regel zwei Wachsamkeitstasten
angebracht. Der Führerstand kann auch mit Wachsamkeitsfußtasten ausgestattet sein. Mit
einer Wachsamkeitstaste oder –fußtaste am Führerstand kann die Wachsamkeit bestätigt
werden, nur wenn am entsprechenden Führerstand der Steuerschalter geschaltet ist. Die
Verwendung der Wachsamkeitsfußtasten kann durch die Systemkonfiguration blockiert sein.
Die Wachsamkeitstaste oder –fußtaste ist mindestens für 50 ms gedrückt zu halten. Ein
dauerhaftes Drücken der Taste oder der Fußtaste hat eine wiederholte Wachsamkeitsbestä-
tigung nicht zur Folge.
Es können zu den Schaltkreisen der Wachsamkeitsbestätigung auch manche Steuercontrol-
ler am Führerstand des Triebfahrzeuges eingeschaltet werden. Es handelt sich in der Regel
um Steuerungscontroller und Bremsventil. Mit den Steuerungscontrollern kann die Wach-
samkeit nur am aktiven Führerstand bestätigt werden. Eine konkrete Einschaltung der ein-
zelnen Steuerungscontrollern am Führerstand des Lokführers in die Schaltkreise der Zug-
beeinflussung hängt vom Typ des Triebfahrzeuges ab.
Bei der Wachsamkeitsbestätigung durch die Handhabung der Steuerungscontrollern ist es
erforderlich, beim Durchgehen durch die nicht arretierten Lagen dieser Controller die Min-
destdauer von 50 ms einzuhalten.
Wenn die Pflicht entsteht, Wachsamkeit am Signalwiederholer zu bestätigen, wird spätes-
tens nach 2 Sekunden der Anzeiger
(NO5) erlöschen und die erste Wachsamkeitsauf-
-1
forderung generiert. Bei Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges über 40 km.h
kann die erste
Wachsamkeitsbestätigung, nachdem die Pflicht entsteht, Wachsamkeit zu bestätigen, nur
mit den Wachsamkeitstasten oder Wachsamkeitsfußtasten bestätigt werden. Bei Geschwin-
-1
digkeit des Triebfahrzeuges bis 40 km.h
kann auch die erste Wachsamkeitsbestätigung
durch die Betätigung der Steuerungscontrollern durchgeführt werden. Eine wiederholte
Wachsamkeitsbestätigung kann unabhängig von der Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges
mit den Wachsamkeitstasten, -fußtasten oder durch die Betätigung der Steuerungscontroller
erfolgen.
Wenn der Lokführer seine Wachsamkeit nicht zu bestätigen hat, leuchtet am Signalwieder-
rholer der Anzeiger
(NO5). Wenn der Anzeiger
nicht leuchtet, kann der Lokführer
seine Wachsamkeit unabhängig davon bestätigen, ob die akustische Wachsamkeitsauffor-
derung generiert wurde oder nicht. Wenn der Lokführer die Wachsamkeitstaste oder –
fußtaste drückt, während der Anzeiger
leuchtet, wird die Anlage in manchen Situationen
den Lokführer auf unaufgeforderte Wachsamkeitsbestätigung aufmerksam machen, durch
die Aktivierung des akustischen Signals ZS8.
3,5 s vor dem Ende des Wachsamkeitsintervalls wird die Anlage dem Lokführer am aktiven
Führerstand eine akustische Wachsamkeitsaufforderung generieren (Signal ZS1 oder
ZS1B), welche der Lokführer auf die oben angeführte Art und Weise zu bestätigen hat. Soll-
te es bis Ende des Wachsamkeitsintervalls passieren, greift das System ein (NZ1) und akti-
viert die Notbremse. Jede generierte Wachsamkeitsaufforderung muss bestätigt werden.
Abhängig von der Konfiguration kann das System auch vorab einen visuellen Alarm für die
externe Anzeige bereitstellen.
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