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Kontrolle Der Absicherung Gegen Ungewünschte Bewegung (Shp) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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16.5.
Kontrolle der Absicherung gegen ungewünschte Bewegung (SHP)
ungewünschte Bewegung für ausreichend. Das System kontrolliert:
1. Schließung der Muskelkraftbremse (Zusatzbremse, Feststellbremse) (Druckschalter),
2. Schließung der selbsttätigen Bremse auf den Druck in der Hauptbremsleitung weniger
als 4,5 bar (Druckgeber).
Wenn weder die Muskelkraftbremse noch die selbsttätige Bremse geschlossen wird, wird
Anlaufen des Triebfahrzeuges angenommen.
Die für das Anlaufen des Triebfahrzeuges erforderliche Zeit wurde durch die Systemkonfigu-
ration auf 25 s für Triebfahrzeuge im Personenverkehr und 100 s für Triebfahrzeuge im Gü-
terverkehr festgelegt. Sollte des Triebfahrzeug 10 s vor dem Vergehen der angeführten Zeit
immer noch stehen, wird die Zugbeeinflussung den Lokführer auf diesen Zustand mit einem
akustischen Signal ZS31 aufmerksam machen. Wenn ab der Bremslösung die gesamte
festgelegte Zeit vergeht und des zum Anlaufen des Triebfahrzeuges oder zu dessen erneu-
ter Bremsung (Bremsschließung) nicht kommt, greift die Zugbeeinflussung ein, öffnet das
EPV und aktiviert die Notbremse. Die Zugbeeinflussung wird am dreistelligen alphanumeri-
schen Display (NO11) des Signalwiederholers die Inschrift
Die Zugbeeinflussung MIREL VZ1 kontrolliert die Absicherung
des Triebfahrzeuges gegen ungewünschte Bewegung. Die Kon-
trolle wird nur am stehenden Triebfahrzeug durchgeführt. Wenn
mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird, hält
Zugbeeinflussung die Absicherung des Triebfahrzeuges gegen
153VZ1 : 190111
HAM
anzeigen.
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