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Kontrolle Der Konstruktionshöchstgeschwindigkeit (Evm) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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13.4.
Kontrolle der Konstruktionshöchstgeschwindigkeit (EVM)
Die Anlage kontrolliert in jedem Betriebsmodus beim Betrieb in der Betriebsart EVM die
Konstruktionshöchstgeschwindigkeit des Triebfahrzeuges. Die Konstruktionshöchstge-
schwindigkeit ist durch die Konfiguration der Zugbeeinflussung definiert und kann vom Lok-
führer auf keine Weise geändert werden. Wenn die Ist-Konstruktionshöchstgeschwindigkeit
-1
des Triebfahrzeuges größer als 160 km.h
ist, wird die Konstruktionsgeschwindigkeit, wel-
-1
che für die Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt wird, auf 160 km.h
im Ein-
klang mit Einsatzbereich der Zugbeeinflussung MIREL VZ1 nach der Spezifikation EVM
-1
gesenkt. Bei jeder Überschreitung dieser Geschwindigkeit mit Toleranz +7 km.h
kommt es
zur sofortigen Intervention der Anlage und zur Aktivierung der Notbremsung. Das EPV kann
erst nach der Eliminierung der Geschwindigkeitsüberschreitung geschlossen werden.
153VZ1 : 190111
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