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Kontrolle Der Höchstgeschwindigkeit (Evm) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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13.2.
Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit (EVM)
Die Zugbeeinflussung vergleicht die Höchstgeschwindigkeit mit der Ist-Geschwindigkeit des
Triebfahrzeuges. Im Falle einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit trifft die Anlage
Maßnahmen abhängig vom Betriebsmodus und von der Betriebssituation.
Als Höchstgeschwindigkeit in gegebenem Augenblick gilt die niedrigste der folgenden in der
Tabelle angegebenen Geschwindigkeiten: Welche der Geschwindigkeiten für die Bestim-
mung der Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt werden, ist durch den Betriebsmodus der
Anlage bedingt.
Konstruktionshöchstgeschwindigkeit
Höchstgeschwindigkeit für den Betriebsmodus
Höchstgeschwindigkeit aufgrund der Geschwindigkeits-
anweisung
Bei beliebiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Betriebsmodus TOL kommt es
ohne jeden Hinweis zur Systemintervention, Öffnen des EPV und zur Aktivierung der Not-
bremse. Das Schließen des EPV ist nur dann möglich, wenn aufgrund der Bestätigung der
Wachsamkeitsaufforderung die Ist-Geschwindigkeit des Triebfahrzeuges unter 15 km.h
sank.
Im Betriebsmodus MEN bei der normalen Geschwindigkeit (ausführlicher im Teil 13.3) bei
der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 2 km.h
flussung häufigere Wachsamkeitsaufforderungen zu generieren, welche sich alle 200 m
wiederholen. Spätestens nach gefahrener Strecke von 50 Meter ab der Überschreitung der
Höchstgeschwindigkeit generiert die Anlage eine Wachsamkeitsaufforderung. Für ihre Be-
stätigung sind weitere 150 Meter zur Verfügung. Wird die Bestätigung nicht durchgeführt,
folgt Systemintervention und Aktivierung der Notbremse.
Die Bestätigung der dritten und weiteren Wachsamkeitsaufforderungen akzeptiert die Anla-
ge nur wenn es zur Drucksenkung in der Hauptluftleitung unter den Wert von 4,5 bar kam.
Der Zustand der Drucksenkung in der Luftleitung, der zur Bestätigung von weiteren Anforde-
rungen erforderlich ist, ist am Signalwiederholer durch den Anzeiger
Ermittlung der der Solldrucksenkung wird beendet, wenn der Druckwert in der Luftleitung 4,8
bar überschreitet. Wenn sich das Triebfahrzeug langsamer als 40 km.h
-1
km.h
bewegt und die Übertragung der Geschwindigkeitsanweisung 1 vorhanden ist, ist
weder bei dritter noch bei weiteren Wachsamkeitsaufforderungen eine Drucksenkung erfor-
derlich.
Der Betrieb mit erhöhter Geschwindigkeit wurde im Kapitel 13.3 beschrieben.
Bei jeder Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit der Geschwindigkeitsanweisung 0 (15
-1
km.h
mit Toleranz von 2 km.h
sung.
Bei der Überschreitung der Konstruktionshöchstgeschwindigkeit um mehr als 7 km.h-1 greift
das System ein und aktiviert eine sofortige Notbremsung.
Falls auf keinem Führerstand der Steuerschalter geschaltet ist, ist die Bewegung des Schie-
nenfahrzeugs nicht gestattet. Jede Geschwindigkeit des Fahrzeugs ungleich null wird als
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ausgewertet und die Anlage interveniert sofort.
-1
) greift das System ein und aktiviert eine sofortige Notbrem-
153VZ1 : 190111
TOL
MEN
-1
-1
beginnt die Zugbeein-
NO1 angezeigt. Die
-1
mit der Toleranz 2
60 / 96

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