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Zav - Betriebsmodus Schleppen (Ls) - MIREL VZ1 Bedienungsanleitung

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9.4.
ZAV – Betriebsmodus Schleppen (LS)
Signalzeichenübertragung
Im Betriebsmodus ZAV werden Informationen vom Streckenteil nicht übertragen, die Signal-
zeichen werden am Signalwiederholer nicht angezeigt und es wird die Trägerfrequenz vom
Code nicht ermittelt.
Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit
Im Betriebsmodus ZAV vergleicht die Zugbeeinflussung die Ist-Geschwindigkeit des Trieb-
fahrzeuges mit der Höchstgeschwindigkeit, welche am Display des Signalwiederholers
NO11 angezeigt wird. Bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit der Toleranz
-1
von 7 km.h
kommt es zur Systemintervention (NZ2) und zur Aktivierung der Notbremse.
Als Höchstgeschwindigkeit im gegebenen Augenblick gilt die niedrigste von folgenden Ge-
schwindigkeiten:
§
die Konstruktionshöchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges
§
die Höchstgeschwindigkeit für den Betriebsmodus
Die Höchstgeschwindigkeit für den Betriebsmodus ZAV wurde auf 160 km.h
Diese Höchstgeschwindigkeit kann der Lokführer auf keine Art und Weise ändern. Die be-
stimmte Geschwindigkeit, die Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Signalzeichens und die
zugelassene Höchstgeschwindigkeit werden nicht kontrolliert und haben im Betriebsmodus
ZAV keinen Einfluss auf die Tätigkeit der Anlage.
Wachsamkeitskontrolle
Im Betriebsmodus ZAV wird die Wachsamkeit des Lokführers nicht kontrolliert.
Kontrolle der Übereinstimmung der wirklichen und eingestellten Fahrtrich-
tung
Im Betriebsmodus ZAV prüft die Zugbeeinflussung die Übereinstimmung und Unstimmigkei-
ten zwischen der Fahrtrichtung und der eingestellten Richtung. Die Unstimmigkeit wird für
jede Bewegung des Triebfahrzeuges ausgewertet. Die Übereinstimmung ist für Bewegun-
gen mit Geschwindigkeit größer als 5 km.h
eine Richtung bewegen, welche mit der eingestellten Richtung nicht übereinstimmt, kommt
es nach 10 m zur Systemintervention (NZ3) und zur Aktivierung der Notbremse. Bei abge-
schaltetem Steuerschalter an beiden Führerständen wird jede Bewegung als Bewegung in
Widerspruch zur eingestellten Bewegung ausgewertet.
Fernanhalten
Wenn es die Systemkonfiguration erlaubt, die Organisationsmaßnahmen des Betreibers
ermöglichen und das Funkgerät über die entsprechende Funktion verfügt, ist die Funktion
des Fernanhaltens wirksam. Bei der Aktivierung kommt es zur Systemintervention (NZ4)
und zur Aktivierung der Notbremse.
Prüfung der Absicherung gegen unerwünschte Bewegung
Die Zugbeeinflussung MIREL VZ1 prüft die Absicherung des stehenden Triebfahrzeuges vor
ungewünschter Bewegung. Falls es binnen der bestimmten Frist (25 s / 100 s) nach dem
Die Zugbeeinflussung arbeitet im Betriebsmodus ZAV bei Schie-
bedienst des Triebfahrzeuges oder am Zugtriebfahrzeug bei meh-
reren Triebfahrzeugen an der Zugfront.
-1
erforderlich. Sollte sich das Triebfahrzeug in
153VZ1 : 190111
-1
bestimmt.
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