Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Regelmäßige Überprüfungen - Skylotec MILAN series Gebrauchsanleitung

Standard-rettungsgerät
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 20
relativ gefahrreduziertes Abseilen. Gleichwohl sollte das Gerät nur von ausgebildeten Personen
benutzt werden. Der Umgang mit dem Rettungsgerät ist regelmäßig zu üben. Bei Geräten mit Ret-
tungshubfunktion ist insbesondere auf Gefahren durch das rotierende Handrad und die Ratschen
DE
beim Abseilen zu achten. Der Akkuschrauber ist auf jeden Fall zu demontieren.
Der Abseilvorgang ist stets durch den Benutzer zu kontrollieren, da die Kontrolle bei Verlust unter
Umständen nur sehr schwierig wieder zu erlangen ist.
Durch Reibung erwärmen sich die Abseilgeräte während der Abseilarbeit. Teile, die vom
Benutzer bedient werden müssen (Handrad, Ratschen, usw.) werden max. 48°C warm. Teile die
der Benutzer nicht bedienen muss (z.B. Gehäuse) werden deutlich heißer und sollten während der
Benutzung nicht ohne geeignete Schutzkleidung angefasst werden.
Es besteht Verbrennungsgefahr.
Beachten Sie, dass äußere Einwirkungen wie extreme Temperaturen, Chemikalien, scharfe und
raue Kanten etc. die Festigkeit des Abfahrseils mindern können. Schützen Sie Ihre Ausrüstung
auch während des Transports durch Verwendung von Gerätetaschen oder Koffern.
6. REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNGEN
Um die Sicherheit des Benutzers zu gewährleisten, muss das Rettungsgerät bei Zweifeln hinsicht-
lich der Sicherheit, mindestens jedoch einmal jährlich durch den Hersteller oder einen speziell vom
Hersteller ausgebildeten Sachkundigen geprüft werden (kleine Revision).
Falls nach dieser Überprüfung Reparaturen notwendig sind, Zweifel hinsichtlich der
Sicherheit bestehen oder wenn das Gerät in Verwendung war, ist eine Überprüfung durch den
Hersteller vorzunehmen (große Revision).
Eine große Revision ist spätestens alle 3 Jahre durchzuführen.
Bei Geräten, die Bestandteil einer Notfallausrüstung sind und speziell verpackt und versiegelt
wurden, können die Prüffristen unter Umständen verlängert werden. Diese längeren Prüffristen
müssen vom Hersteller für den Einzelfall, in Abhängigkeit von Lagerung und Verpackung festge-
legt werden. Alle Prüfungen sind zu dokumentieren.
Veränderungen, Reparaturen, Um- oder Anbauten am Gerät dürfen nur durch den Hersteller unter
Maßgabe der EG-Baumusterprüfbescheinigung erfolgen.
33

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis