Regeln für Wirkbereiche
Für die Definition von Wirkbereichen gelten folgende Regeln:
Regel
Der Abstand vom Transponder zum
Bediengerät darf maximal 8 m betragen.
Der Wirkbereich muss so dimensioniert sein,
dass er vollständig vom Bediener eingesehen
werden kann.
Der Abstand zwischen der zu bedienenden
Maschine und dem Bediener muss abhängig
von der Maschine dimensioniert sein.
Maschine, Transponder und Bedienposition
müssen aufeinander ausgerichtet sein.
Wirkbereiche dürfen sich nicht überschneiden.
Daher dürfen Sie jeden Transponder nur
einem einzigen Wirkbereich zuordnen.
Transponder verschiedener Wirkbereiche
müssen so weit voneinander entfernt sein,
dass ihre Sendebereiche sich
nicht überschneiden.
Sie dürfen maximal 127 Wirkbereiche in einem
Projekt einrichten.
Einem Wirkbereich dürfen Sie maximal 127
Transponder zuordnen.
Mobile Panel 277F IWLAN
Betriebsanleitung, 08/2008, 6AV6691-1DQ01-2AA0
3.6 Wirkbereiche und Zonen
Erklärung
Systemgrenze
Ein zu großer oder ein unübersichtlicher
Wirkbereich verhindert Sichtkontrolle durch
den Bediener.
Ein zu geringer Abstand von der Maschine erhöht
die Verletzungsgefahr für den Bediener.
Ein zu großer Abstand von der Maschine verhindert
Sichtkontrolle durch den Bediener.
Das Bediengerät muss während der Bedienung die
Entfernung zum Transponder messen können.
Dazu ist eine Ausrichtung des Bediengeräts auf den
Transponder erforderlich. Gleichzeitig braucht der
Bediener Sichtkontakt zur Maschine.
Die Zuordnung zwischen Wirkbereich und zu
bedienender Maschine muss eindeutig sein.
Systemgrenze
Systemgrenze
Einsatz planen
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