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Siemens SINUMERIK 828D Funktionshandbuch Seite 182

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Anhang
A.2 Normen und Vorschriften
Dazu ist die Verwendung besonders qualifizierter Technik notwendig, die den in den
betreffenden Normen beschriebenen Anforderungen genügt. Die Anforderungen zur
Erzielung funktionaler Sicherheit basieren auf den grundlegenden Zielen:
• Vermeidung systematischer Fehler,
• Beherrschung systematischer Fehler,
• Beherrschung zufälliger Fehler oder Ausfälle.
Das Maß für die erreichte funktionale Sicherheit ist in den Normen durch unterschiedliche
Begriffe ausgedrückt. In EN 61508, EN 62061, EN 61800-5-2: "Safety Integrity Level" (SIL)
und EN ISO 13849-1:2015 "Performance Level" (PL).
A.2.1
Maschinensicherheit in Europa
Die EG-Richtlinien, die die Realisierung von Produkten betreffen, basieren auf Artikel 95 des EU-
Vertrages, der den freien Warenverkehr regelt. Ihnen liegt ein neues, globales Konzept ("new
approach", "global approach") zugrunde:
• EG-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicherheitsziele und legen grundlegende
Sicherheitsanforderungen fest.
• Technische Details können von Normungsgremien, die ein entsprechendes Mandat der
Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates haben (CEN, CENELEC), in Normen
festgelegt werden. Diese Normen werden unter einer bestimmten Richtlinie harmonisiert
und im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates gelistet. Die
Einhaltung bestimmter Normen ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Erfüllung der
harmonisierten Normen gilt aber die Vermutung, dass alle zutreffenden
Sicherheitsanforderungen der Richtlinien erfüllt sind.
• EG-Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern die gegenseitige Anerkennung
nationaler Vorschriften.
Die EG-Richtlinien sind nebeneinander gleichwertig, d. h., wenn mehrere Richtlinien für
eine bestimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anforderungen aller relevanten Richtlinien
(z. B. für eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung gilt die Maschinenrichtlinie und die
Niederspannungsrichtlinie).
A.2.1.1
Harmonisierte Europanormen
Harmonisierte Europanormen werden von den beiden Normungsorganisationen CEN (Comité
Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation
Électrotechnique) im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet, um die Anforderungen der EG-
Richtlinien für ein bestimmtes Produkt zu präzisieren. Diese Normen (EN-Normen) werden im
Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht und sind
danach ohne Änderungen in nationale Normen zu übernehmen. Sie dienen zur Erfüllung der
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen und der im Anhang I der
Maschinenrichtlinie genannten Schutzziele.
Durch Einhaltung der harmonisierten Normen ergibt sich eine "automatische
Vermutungswirkung" der Erfüllung der Richtlinie, d. h., der Hersteller darf darauf vertrauen,
dass er die Sicherheitsaspekte der Richtlinie erfüllt hat, soweit sie in der jeweiligen
182
Funktionshandbuch, 07/2023, A5E52052187A AA
Safety Integrated

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