Inbetriebnahme
Grundsätzliche und weitere Schritte
7.4.1.4 Elektrischer Anschluss
Das Erzeugnis ist für einen steckerfertigen und zuverlässigen automatischen
Betrieb vorgesehen.
Alle Anschlüsse sind nach den aktuellen Errichtungsbestimmungen auszuführen.
Alle Anschlüsse zur Wärmepumpe sind flexibel und lastfrei auszuführen.
Dimensionierung der Zuleitungsquerschnitte nach DIN VDE 100 Teil 520.
Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass alle anzuschließenden Teile
spannungsfrei sind, z.B. durch Entfernen der Hauptsicherung in allen Phasen
bzw. Einbau einer Kurzschlussbrücke. Der Isolationswiderstand der elektrischen
Betriebsmittel und Verkabelung ist zu prüfen. Der Anschluss darf nur vorgenom-
men werden, wenn sich dieser Wert im zulässigen Wertebereich befindet.
Verbindungen und fast alle äußeren Anschlüsse sind im Werk bereits verkabelt
worden.
Die elektrischen Verbraucher und Sensoren sind gemäß Elektroanschlussplan
anzuschließen. Sämtliche elektrische Verbindungen sind gemäß Elektroan-
schlussplan herzustellen, z.B.
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Spezifische externe Apparaturen wie der zweite NOT-AUS-Schalter, der Ammo-
niaksensor und die Ventilatoren des Maschinenraumes müssen durch den Anla-
genbauer auf der Montagestelle angeschlossen werden.
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Achtung
Gegebenenfalls enthält das Erzeugnis lose mitgelieferte Teile (Sensoren)
für die Kältemittelzuleitung/Kältemittelableitung von/aus der Kälteanlage
in/aus dem NH
Kaskaden-Wärmeübertrager.
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► Mit diesen Teilen ist dann entsprechend den Ausführungen beim An-
schluss des Wärmeträgers sinngemäß zu verfahren.
Gefahr!
Direktes Berühren spannungsführender Teile ist verboten.
► Stellen Sie den Erdungsanschluss gemäß der Kennzeichnung in der
Übersichtszeichnung her. Siehe Kapitel „Kennzeichnung des Erdungsan-
schlusses"
Verdichterantriebsmotor
Stromversorgung der Verdichtersteuerung
Ölheizung
externe Ölpumpe (falls vorhanden)
Achtung
Es sind nur lose gelieferte Teile zu installieren (Sensoren für Kälteträger
und für Wärmeträger).
► Der Anschluss Elektrischer Antriebe/ Armaturen die vom Kunden beige-
stellt werden, unterliegt dessen Verantwortung.
L_151510_5
05.03.2021