Sicherheit
Schutzeinrichtungen
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Mindestalter
Das Mindestalter zur Bedienung des Produktes und zur Installation muss mindes-
tens 18 Jahre sein. Alle Personen, die mit der Montage und der Installation des
Produktes und der Anlage zu tun haben, müssen sich in regelmäßigen Abstän-
den schulen lassen bzw. sich mit den aktuellen technischen Daten des Produktes
vertraut machen. Die Schulungen und Unterweisungen sind mindestens einmal
im Jahr durchzuführen, sofern mit dem Hersteller nichts Anderes vereinbart ist.
2.8
Schutzeinrichtungen
Sollte trotz eingehaltener Sicherheitsvorschriften eine Notfallsituation entstehen,
so ist das Produkt sofort still zu setzen und vom Stromnetz allpolig zu trennen.
Die Netzzuleitungen sind wiedereinschaltsicher zu sperren und zu kennzeichnen,
so dass kein Wiedereinschalten möglich ist.
Der Betreiber der Gesamtanlage hat dafür Sorge zu tragen, dass in die Netzzu-
leitung bauseitig eine Trennvorrichtung, z.B. Netzhauptschalter mit entsprechen-
der Kontaktbelastung und eine integrierte Kontrollanzeige, vorinstalliert wird.
Für den Betrieb des Produktes ist eine eigene Netzzuleitung/ Einspeisung zu ver-
legen.
Die Netzzuleitung/ Einspeisung ist extra abzusichern und mit einem NOT-AUS-
Schalter zu versehen.
26
Der Netzanschluss sowie das Produktgehäuse müssen ausreichend geerdet
und mit entsprechendem Hinweissymbol bezeichnet werden.
Festgestellte Mängel an elektrischen Anlagen/ Baugruppen/ Betriebsmitteln
müssen unverzüglich behoben werden. Besteht bis dahin eine akute Gefahr,
so darf das Produkt mit dem mangelhaften Zustand nicht betrieben werden.
Achtung
Einhaltung des Evakuierungsplan
► Machen Sie sich vor dem Beginn der Arbeiten mit dem örtlichen Evakuie-
rungsplan vertraut!
L_151510_5
05.03.2021