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Wartung; Personalqualifikation - Wichtige Hinweise Für Das Servicepersonal; Sicherheitshinweise - GEA RedGenium Betriebsanleitung

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Wartung

Personalqualifikation - Wichtige Hinweise für das Servicepersonal
10
Wartung
10.1
Personalqualifikation - Wichtige Hinweise für das Servicepersonal
Das folgende Kapitel richtet sich vor allem an das Wartungs- und Serviceperso-
nal des Produktes.
Das Produkt darf nur von sachkundigem Bedienpersonal gewartet werden. Bei
allen Wartungsarbeiten ist die vorliegende Wartungsanleitung einzuhalten.
Die Wartungsanleitung ist Bestandteil der Produktdokumentation.
Während der Gewährleistungszeit sind die durchgeführten Wartungsarbeiten
nachweispflichtig.
Diese Nachweise sind auch Voraussetzung für eine eventuelle Inanspruchnahme
der Gewährleistung durch die GEA Refrigeration Germany GmbH.
Bei erforderlichen Reparaturen ist die zuständige zertifizierte Fachfirma zu infor-
mieren.
Alle Wartungsarbeiten sind mit Sorgfalt auszuführen, damit die Funktionstüchtig-
keit des Produktes erhalten bleibt. Bei Verstößen gegen die Wartungsanleitung
wird jeglicher Gewährleistungsanspruch abgelehnt.
10.2

Sicherheitshinweise

102
Beachten Sie alle Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung.
Machen Sie sich mit den örtlichen Gegebenheiten des Aufstellortes des Pro-
duktes vertraut.
Halten Sie alle gesetzlichen und örtlichen Regelungen des Gesundheits-,
Arbeits- und Brandschutzes, die sicherheitstechnischen Vorschriften für Kälte-
anlagen sowie mit den Regelungen, welche beim Umgang mit den zu verdich-
tendem Gasen zu beachten sind, ein.
Lesen Sie diese Betriebsanleitung vor den Arbeiten am Produkt sorgfältig und
vollständig durch.
Machen Sie sich mit den Besonderheiten des Produktes vertraut.
Vorsicht!
Durch den Kontakt von Betriebsmitteln mit dem Boden besteht erhöhte
Rutschgefahr!
► Sachgerechter Umgang mit Betriebsmitteln!
Achtung
Verhindern der unbeabsichtigten Einschaltung der Anlage.
► Die Kennzeichnungspflicht gegen ein unbeabsichtigtes Einschalten der
Anlage bei der Wartung und Instandhaltung ist einzuhalten.
L_151510_5
05.03.2021

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