Sicherheit
Sorgfaltspflicht des Betreibers
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2.3
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Einhalten der Sorgfaltspflicht sind zu
beachten.
Das Einhalten der Sorgfaltspflichten verlangt nach dem Stande der Technik, das
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zu tun, um Schäden vorbeugend sicher zu vermeiden.
2.4
Nachträgliche Veränderungen
Änderungen dürfen nur durch Sachkundige bzw. Sachverständige unter Zustim-
mung des Herstellers erfolgen bzw. sind streng nach den in der Wartungsanlei-
tung für betreffende Bauteile aufgeführten Regeln durchzuführen.
Besonders zu beachten sind die Wartungshinweise.
Bei Reparaturen und beim Auswechseln von Verschleißteilen sind nur Originaler-
satzteile der Hersteller der Bauteile zu verwenden. Sie sind über den Ersatzteil-
dienst abzufordern.
2.5
Allgemeine Sicherheitshinweise und Gefahren
Im Kapitel „Sicherheit" werden die für den Betrieb des Produktes zu beachtenden
Sicherheitsaspekte dargestellt.
Das Produkt wurde nach den derzeit gültigen Regeln der Technik entwickelt, her-
gestellt und ist betriebssicher. Es wurde geprüft und hat das Werk in sicherheits-
technisch einwandfreiem Zustand verlassen.
Um diesen Zustand für die Betriebszeit zu erhalten, müssen die Angaben der
Projektdokumentation und Zertifikate beachtet und eingehalten werden. Beim
Betrieb des Produktes müssen die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und
die auf in dieser Dokumentation verwiesenen Vorschriften und Richtlinien min-
destens eingehalten werden.
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Achtung
elektrische Bauteile falsch angeschlossen werden.
► Spannung und Frequenz beachten!
Achtung
mechanische Bauteile falsch angeschlossen werden.
► Druck und Temperatur beachten!
die Einrichtung für Stütz-, Aufhängungs- und Lagerzwecke missbraucht wird,
nicht autorisierte Eingriffe in Regel- und Stellorgane einschließlich Steuer-
ungssoftware vorgenommen werden,
die durch den Motor erzeugte Antriebsenergie für andere Zwecke als für den
Betrieb der jeweiligen Verdichter und Pumpen genutzt wird.
technisch Mögliche (Anwenden anerkannter Regeln der Technik) und
das wirtschaftlich Zumutbare
L_151510_5
05.03.2021