10.4.11 Entölen des Kältemittelkreislaufes
Durch vorsichtiges Öffnen des Absperrventils (2330) kann eventuell vorhande-
nes Öl aus dem Verdampfer abgelassen werden.
10.4.12 Füllen von Kältemittel
Siehe Abschnitt 7.5.12, Seite 93
10.4.13 Ablassen von Kältemittel
Kältemittel muss abgelassen werden:
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Das Kältemittel kann flüssig in Kältemittelflaschen abgefüllt oder mittels Absaug-
gerät als Kältemitteldampf abgesaugt werden.
Wird Kältemittel flüssig in Kältemittelflaschen abgelassen, so sind dafür beson-
dere Recycling-Flaschen zu verwenden. Damit wird verhindert, dass verunreinig-
tes Kältemittel wieder zum Einsatz gelangt.
Um das Kältemittel in Kältemittelflaschen abzufüllen, sind die Flaschen zuvor zu
evakuieren und abzukühlen. Vor dem Abfüllen sind entsprechend der abzufüllen-
den Kältemittelmenge genügend gereinigte, trockene und unterkühlte Kältemit-
telflaschen bereitzustellen. Das Gewicht der leeren Kältemittelflasche ist zu ermit-
teln.
Die Füllleitung wird mit dem Ablassventil fest verschraubt und mit dem anderen
Ende fest an die geschlossene Kältemittelflasche angeschlossen. Das Ablass-
ventil wird langsam geöffnet. Danach wird das Ventil der Kältemittelflasche lang-
sam geöffnet. Jedes Verspritzen von Kältemittel ist wegen der damit verbunde-
nen Unfallgefahr unbedingt zu vermeiden.
Die Füllung wird mit einer Waage gemessen, wobei zu berücksichtigen ist, dass
die Flasche bis zu 80 % ihrer Aufnahmefähigkeit gefüllt werden darf. Ist diese
Füllmenge noch nicht erreicht, obwohl noch Kältemittel in der Anlage ist, so kann
durch Entlüftung der Flasche der Flaschendruck gesenkt werden. Ist die Flasche
zu 80 % gefüllt, so werden das Kältemitteleinziehventil und Flaschenventil
geschlossen, und die nächste Flasche angeschlossen. Dieser Vorgang wird wie-
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05.03.2021
Gefahr!
Es sind unbedingt die Sicherheitsregeln beim Umgang mit Ammoniak einzu-
halten.
► Bereithalten der Sicherheitsausrüstung (Atemschutzmaske)!
► Die Arbeiten immer unter Aufsicht einer zweiten Person durchführen!
Vorsicht!
Kältemittel kann entweichen.
► Arbeitsschutzkleidung ist zu tragen (Schutzbrille und Schutzhandschu-
he).
bei Überfüllung der Anlage,
bei Demontage- und Reparaturarbeiten am Kältemittel- und Ölkreislauf,
bei Wartungsarbeiten am Ölkreislauf,
wenn Fremdgase in der Anlage festgestellt werden.
Wartung
Wartungsarbeiten
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