Mindestsicherheitsabstand
Die Schutzeinrichtung muss in einem spezifischen Sicherheitsabstand angeordnet wer-
den (Abbildung 3), der gewährleistet, dass der Bediener erst dann in den Gefahrenbe-
reich gelangen kann, wenn die gefährliche Bewegung der Maschine durch das Auslösen
des Sicherheitskontrollsystems zum Stillstand gekommen ist.
Diese Entfernung hängt in Übereinstimmung mit der Richtlinie EN ISO 13855 von 4 Fak-
toren ab:
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Der Sicherheitsabstand wird mit folgender Formel errechnet:
wobei:
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HINWEIS
Ansprechzeit der ESPE (Zeit, die zwischen der effektiven Unterbrechung der Strah-
len und der Öffnung der OSSD-Kontakte verstreicht).
Nachlaufzeit der Maschine einschließlich der Auswertungszeit und Auslösung des
Safety Control Systems (sofern vorhanden).
Auflösung der ESPE
Annäherungsgeschwindigkeit des zu erfassenden Objekts.
Abbildung 3 - Sicherheitsabstand (vertikal)
S = Mindestsicherheitsabstand in mm
K = Annäherungsgeschwindigkeit des Objekts (Körperteil oder Körper) an den in
mm/s
t1 = Ansprechzeit der ESPE in Sekunden (siehe "
t2 = Nachlaufzeit der Maschine in Sekunden (einschließlich Safety Control System)
C = Zusätzlicher Abstand basierend auf der Möglichkeit einer Einführung des Kör-
pers oder eines Körperteils in den Gefahrenbereich vor dem Ansprechen der
Schutzeinrichtung.
C = 8 (R -14) bei Einrichtungen mit einer Auflösung von ≤ 40 mm
C = 850 mm bei Einrichtungen mit einer Auflösung von > 40 mm
R = Auflösung der Einrichtung
Der K-Wert resultiert:
2000 mm/s, wenn der berechnete Wert S ≤ 500 mm ist.
1600 mm/s, wenn der berechnete Wert S is > 500 mm ist.
ANLEITUNG ZUR WAHL DER SCHUTZEINRICHTUNG
S = K (t1 + t2) + C
Technische Daten" auf Seite 86
)
BEDIENUNGSANLEITUNG 7