2 Sicherheit
2.2
Qualifikation des Bedienpersonals
Pflichten des Besitzers
Erforderliche Kenntnisse des Fahrers
Vorbereitende Maßnahmen des Fahrers
2-2
•
Das Fahrzeug nur von dazu autorisierten, ausgebildeten und erfah-
renen Personen bedienen, fahren und warten lassen.
•
Anzulernende Personen ausschließlich von einer dazu autorisierten
und erfahrenen Person schulen oder einweisen lassen.
•
Anzulernende Personen solange unter Aufsicht üben lassen, bis diese
mit dem Fahrzeug und dessen Verhalten (z.B. Lenk- und Bremsver-
halten) vertraut sind.
•
Der Zugang zum Fahrzeug und dessen Bedienung ist nicht gestattet
für Kinder sowie Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder
Medikamenten.
•
Zuständigkeiten des Bedienungs- und Wartungspersonals klar und
eindeutig festlegen.
•
Verantwortung am Arbeitsplatz, auch im Hinblick auf verkehrsrecht-
liche Vorschriften, klar und eindeutig festlegen.
•
Dem Fahrer die Möglichkeit einräumen sicherheitswidrige Anwei-
sungen Dritter abzulehnen.
•
Das Fahrzeug nur von einer autorisierten Fachwerkstatt warten und
reparieren lassen.
•
Der Fahrer ist gegenüber Dritten verantwortlich.
•
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen.
•
Es ist die entsprechende nationale Fahrerlaubnis erforderlich.
•
Das Fahrzeug darf nur von autorisierten sowie sicherheits- und gefah-
renbewussten Fahrern betrieben werden.
•
Fahrer und Besitzer sind verpflichtet, das Fahrzeug nur in sicherem,
betriebsfähigem Zustand zu betreiben.
•
Alle mit Arbeiten am oder mit dem Fahrzeug beauftragten Personen
müssen die Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung vor
Arbeitsbeginn gelesen und verstanden haben.
•
Gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallver-
hütung sind zu beachten und anzuweisen.
•
Straßenverkehrs- und umweltschutzrechtliche Regelungen sind zu
beachten und anzuweisen.
•
Nur die definierten Zutritte zum Auf- und Absteigen verwenden.
•
Mit dem Notausstieg des Fahrzeuges vertraut sein.
•
Fahrzeug vor dem Starten überprüfen, damit sicher gefahren und
gearbeitet werden kann.
•
Keine offenen langen Haare oder Schmuck tragen.
•
Enganliegende Arbeitskleidung tragen, welche die Bewegungsfreiheit
nicht einschränkt.
BA ET145 de* 1.1 * Safety_01_0.fm