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Emv-Gesetz Und Ce-Kennzeichnung - Bosch IO-BOX32 Handbuch

Baugruppenbeschreibung
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Installationsrichtlinien
8–9
8.4.4

EMV-Gesetz und CE-Kennzeichnung

Eine Anlage muss als Ganzes bestimmten Mindestanforderungen bezüg-
lich ihrer Störsicherheit genügen. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ist der
Anlagenbauer bzw. der Verkäufer der Gesamtmaschine verantwortlich. Die-
ser Sachverhalt wird vom EMV-Gesetz festgelegt, dessen Grundlage die
EMV-Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften ist.
Die Mindestanforderungen zur Einhaltung des EMV-Gesetzes sind in Pro-
dukt(familien)-Normen festgelegt. Existieren derartige Normen nicht, so
werden Fachgrundnormen herangezogen. Die Konformität mit den entspre-
chenden Vorschriften wird durch Anbringen des CE-Zeichens gekennzeich-
net.
Die CE-Kennzeichnung signalisiert die Konformität mit allen relevanten
Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften. Es ist jedoch kein
Gütesiegel und sichert keine Eigenschaften zu, sondern wendet sich aus-
schließlich an die überwachenden Behörden.
Je nach Produkt und Einsatzbereich können mehrere Richtlinien relevant
sein. Zusätzlich hat der Hersteller eine entsprechende Konformitätserklä-
rung zu erstellen, die im Überprüfungsfall den Behörden zugänglich ge-
macht werden muss.
Die Einhaltung wird meist anhand von Standard-Tests nachgewiesen, die in
den sogenannten Grundnormen beschrieben werden, z. B.
in
EN 61 000-4-X = VDE 0847-4-X. Um die Störsicherheit auch im Feld zu ge-
währleisten, muss jedoch auch der Anwender die Installationsbedingungen
beachten, die vom Hersteller vorgegeben sind.
Neben der EMV-Richtlinie müssen bei der Errichtung der Anlage bzw. der
Maschine die Niederspannungsrichtlinie, die Maschinenrichtlinie und evtl.
noch weitere auf spezielle Anlagenarten bezogene Richtlinien beachtet
werden.
1070 072 300-101 (01.05) D

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Diese Anleitung auch für:

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