10. INSTANDHALTUNGSVERFAHREN
10.1 ERSTE WARTUNG DER NEUEN MASCHINE
10.1.1 INSTANDHALTUNG NACH DEN ERSTEN 50 BETRIEBSSTUNDEN
Folgende Instandhaltungsarbeiten sollten nach 50 Betriebsstunden, jedoch nur bei der ersten
Instandhaltung einer neuen Maschine, durchgeführt werden.
[1] AUSTAUSCH VON MOTORÖL UND MOTORÖLFILTER
Ausführliche Informationen zur Wartung finden Sie unter Regelmäßige 500-Stunden-Wartung.
[2] INSPEKTION/EINSTELLUNG DER LÜFTERRIEMENSPANNUNG
Ausführliche Informationen zur Wartung finden Sie unter Regelmäßige 250-Stunden-Wartung.
10.1.2 INSTANDHALTUNG NACH DEN ERSTEN 500 BETRIEBSSTUNDEN
Folgende Instandhaltungsarbeiten sollten nach 500 Betriebsstunden, jedoch nur bei der ersten
Instandhaltung einer neuen Maschine, durchgeführt werden.
[1] ÖL IM WINDEN-UNTERSETZUNGSGETRIEBE WECHSELN
Ausführliche Informationen zur Wartung finden Sie unter Regelmäßige 1000-Stunden-Wartung..
10.2 INSPEKTION VOR DEM BETRIEB
Die in diesem Kapitel beschriebenen Inspektionen müssen täglich vor dem ersten Motorstart
durchgeführt werden.
Siehe "9. Inspektions- und Wartungsliste" " zu den einzelnen Interventionen bei der Inspektion vor dem
Betrieb.
Siehe "Betrieb 3.1 Kontrollen/Einstellungen vor dem Starten des Motors" mit Angabe der
Instandhaltungsstellen und Inspektionsverfahren vor dem Betrieb.
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