10. INSTANDHALTUNGSVERFAHREN
10.1 INSTANDHALTUNG NACH DEN ERSTEN 500
BETRIEBSSTUNDEN
Folgende Instandhaltungsarbeiten sollten nach 500 Betriebsstunden, jedoch nur bei der ersten
Instandhaltung einer neuen Maschine, durchgeführt werden.
[1] ÖL IM FAHRMOTOR-UNTERSETZUNGSGETRIEBE WECHSELN
Die Stelle und das Verfahren für diese Wartung finden Sie unter "10.7 INSTANDHALTUNG ALLE
1000 BETRIEBSSTUNDEN
.
"
[2] ÖL IM WINDEN-UNTERSETZUNGSGETRIEBE WECHSELN
Siehe "10.7 INSTANDHALTUNG ALLE 1000 BETRIEBSSTUNDEN" mit Instandhaltungsstellen
und -verfahren.
10.2 INSPEKTION VOR DEM BETRIEB
Die in diesem Kapitel beschriebenen Inspektionen müssen täglich vor dem ersten Motorstart
durchgeführt werden.
Siehe "9. LISTE DER INSPEKTIONS- UND INSTANDHALTUNGSINTERVENTIONEN" zu den
einzelnen Interventionen bei der Inspektion vor dem Betrieb.
Siehe
BETRIEB 3.1 INSPEKTION VOR DEM BETRIEB
mit Angabe der Instandhaltungsstellen
"
"
und Inspektionsverfahren vor dem Betrieb.
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